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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
Seite - 662 -
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KAISERLICHES INSTITUT UND ERINNERUNGSRAUM662 Braun richtete, dies mit der Absicht geschah, die kaiserliche Bewilligung zu erwirken.828 Die Kabinettskanzlei agierte somit eher wie eine vermittelnde Stelle zwischen Bibliotheksdirektor und Kaiser, ohne selbst groß in den Entschei- dungsprozess einzugreifen. Das änderte sich, als die Generaldirektion der k. u. k. Familienfonde an ihre Stelle als vorgesetzte Behörde der Fideikom- missbibliothek trat, allerdings nicht sofort. Der erste Generaldirektor Fried- rich von Mayr agierte nämlich ganz ähnlich wie Kabinettsdirektor Adolph von Braun. Das Bewilligungsprozedere, soweit es im Aktenverkehr doku- mentiert ist, lief nach dem gleichen Schema ab wie zuvor.829 In einigen Fäl- len fehlen die entsprechenden Schriftstücke allerdings, doch darf daraus nicht zwingend geschlossen werden, dass die Vorgehensweise nicht einge- halten wurde.830 Emil von Chertek, der Nachfolger Mayrs, modifizierte diese Praxis jedoch schrittweise. In Bezug auf eines der ersten Leihansuchen, auf das er als Behördenchef zu reagieren hatte, teilte Chertek Bibliotheksdirek- tor Zhishman mit: „Indem man dieser Bitte, über welche Sr. k. u. k.Apost. Majestät mündlich a. u. Vortrag erstattet werden wird, willfahrt, wird die Bibliotheks-Direktion ein- geladen, mit der von hieraus verständigten obbezeichneten Genossenschaft wegen Übergabe bez. Übernahme dieses Aquarells unter Beobachtung der nö- tigen Vorschriften das weitere Einvernehmen sogleich zu pflegen.“831 Der Generaldirektor hatte also selbst entschieden, der Kaiser wurde nur nachträglich informiert. In weiterer Folge ist jedoch fraglich, ob selbst dies überhaupt noch routinemäßig geschah. Die Berichte der Bibliotheksleitung enden zwar fast immer mit der Bitte um Erwirkung der „allerhöchsten Ge- nehmigung“;832 doch in den Erlassen der Generaldirektion ist davon nicht mehr die Rede, wie dies zuvor doch stets der Fall war. Die Erteilung der Be- willigung erfolgt von nun an immer nur im eigenen Namen. 828 So in FKBA27037, FKBA29046, FKBA29076, FKBA30055, FKBA30070, FKBA30091, FKBA30093, FKBA31066 (Genehmigungsvorgang nicht dokumentiert, doch Becker spricht davon, die Bewilligung zu erwirken), FKBA31070. 829 FKBA32017, FKBA32020, FKBA32053, FKBA32089. 830 FKBA32126, FKBA33012, FKBA33061. 831 FKBA33140, fol. 1r. 832 In einem Akt von 1893 ist dieser Passus im Konzept, das von Alois Karpf stammt, durch- gestrichen, zweifellos von Bibliotheksdirektor Josef von Zhishman (FKBA34013, fol. 1v). Anlässlich der „Pferde-Ausstellung“ des Jahres 1902 hatte Karpf zum letzten Mal explizit um die Erwirkung der kaiserlichen Bewilligung gebeten (FKBA36133, fol. 3r–v). Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 Metamorphosen einer Sammlung
Titel
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Untertitel
Metamorphosen einer Sammlung
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21308-6
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
1073
Kategorien
Geschichte Chroniken
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