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BIBLIOTHEK UND ÖFFENTLICHKEIT 663
In den Jahren nach 1900 ist es schließlich offensichtlich, dass Bewilli-
gungen für Leihgaben zu Ausstellungszwecken, von der Generaldirektion
fast immer eigenmächtig erteilt wurden. Ab 1903 sah Bibliotheksleiter
Alois Karpf davon ab, um die Erwirkung der kaiserlichen Bewilligung für
die Teilnahme der Fideikommissbibliothek an Ausstellungen zu ersuchen,
und erbat lediglich „die Genehmigung […] seitens der hohen k. und k. der
General-Direktion“.833 Besonders aufschlussreich ist schließlich die interne
Korrespondenz zur Jubiläumsausstellung „Unser Kaiser“ im Jahr 1908.
Der neue Bibliotheksvorstand Franz Schnürer hatte bei dieser Gelegenheit
festgestellt, dass „nur hinsichtlich einiger weniger Nummern […] die Einho-
lung der Allerhöchsten Genehmigung sich als notwendig erweisen“ würde.834
Doch mit einer Ausnahme (den Schulheften des Kaisers, die in der Fidei-
kommissbibliothek aufbewahrt wurden) entschied man selbst bei diesen von
Schnürer als bedenklich eingestuften Leihgaben, dass „eine Ah. Genehmi-
gung nicht erforderlich [wäre], da die betreffenden Objecte bereits in Repro-
ductionen der Öffentlichkeit bekannt geworden sind.“835
Nun stellt sich noch die Frage, ob die Bewilligung, Leihobjekte für eine
Ausstellung zur Verfügung zu stellen, in manchen Fällen auch auf der un-
tersten Ebene, also nur vom Leiter der Fideikommissbibliothek, erteilt
wurde. Nach Durchsicht des einschlägigen Aktenmaterials im Hinblick auf
diese Problematik, kommt man in der Tat zu dem Schluss, dass es Vorkomm-
nisse dieser Art gegeben haben muss, und zwar bereits unter Beckers Lei-
tung. Als nämlich das Österreichische Museum für Kunst und Industrie am
29. April 1880 um Überlassung zweier Bücher für eine Ausstellung bat, ant-
wortete der Bibliotheksdirektor bereits am nächsten Tag mit dem Ersuchen,
„jemanden zur Übernahme der gewünschten orientalischen Einbände abzu-
ordnen“.836 Es kann wohl ausgeschlossen werden, dass er in der Zwischenzeit
Kabinettsdirektor Braun von der Angelegenheit informiert, geschweige denn
dass dieser die kaiserliche Bewilligung eingeholt hätte. Ein weiteres Fallbei-
spiel ist etwas anders gelagert, zeugt jedoch von der relativen Bedeutung, die
dem Ausdruck „kaiserliche Verfügung“ zuzumessen ist.837
833 FKBA36187, fol. 5r.
834 Wien, ÖStA, HHStA, GdPFF, R. 5, Kt. 537, Z. 2945 ex. 1908: Bericht Schnürers an den
Generaldirektor vom 14.11.1908.
835 Wien, ÖStA, HHStA, GdPFF, R. 5, Kt. 537, Z. 2945 ex. 1908: interner Referatsbogen vom
16.11.1908.
836 FKBA29063, fol. 2r–v u. 4r (mehrfach korrigiertes Konzept des Antwortschreibens).
837 FKBA29072. Es handelt sich um den bereits geschilderten Versuch des Lederfabrikanten
August Klein, im Juli 1880 eine von ihm hergestellte Huldigungsadresse zu entlehnen.
Klein hatte sein Gesuch an den Obersthofmeister gerichtet, der es zur Bearbeitung an Be-
cker weiterleitete. Dieser antwortete dem Bittsteller, dass der Kaiser „zum Zwecke einer
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Titel
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Untertitel
- Metamorphosen einer Sammlung
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1073
- Kategorien
- Geschichte Chroniken