Seite - 1004 - in Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
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DIE FIDEIKOMMISSBIBLIOTHEK
1914–19191004
trimonialbesitz hingegen als deutschösterreichisches Staatsvermögen ange-
sehen werden sollte.“359
Stritzl-Artstatts Intention war allerdings eine gänzlich andere, da er
das gebundene Vermögen weiterhin als Privateigentum der Familie Habs-
burg-Lothringen betrachtete. Er schloss seine Denkschrift mit den Worten,
dass das gebundene Vermögen der Familie Habsburg-Lothringen, welches
die Fideikommissbibliothek einschloss „ein durch legale Rechtsakte erworbe-
nes, ausschließlich privatrechtliches Eigentum [sei], welches zur Ausübung
öffentlich-rechtlicher landesfürstlicher Rechte gänzlich unabhängig ist“.360
Der mit dem 20. Dezember 1918 datierte Text von Stritzl-Artstatt endet mit
der Nennung der „Generaldirektion der Privat- und Familienfonde Sr. Ma-
jestät“ als Urheber. Ein Akt der Fideikommissbibliothek bestätigt, dass der
Druck dieser Denkschrift zur Gänze aus den Kanzleiauslagen der Fideikom-
missbibliothek bezahlt wurde. Die Fideikommissbibliothek tritt in der Zeit
vor dem Habsburgergesetz also noch für die Verteidigung der Sammlungen
als Privateigentum des Hauses Habsburg-Lothringen auf. Als Liefertermin
der Publikation sollte schließlich der 15. Juli 1919 eingehalten werden, da-
mit die Exemplare rechtzeitig an die deutschösterreichische Friedensdelega-
tion in Saint-Germain weitergeleitet werden konnten.361
Stritzl-Artstatt war nicht der einzige, der sich vehement gegen die Konfis-
zierung aussprach. Der Jurist Albin Schager-Eckartsau verfasste 1922 einen
Text über die „Konfiskation des Privatvermögens der Familie Habsburg-
Loth
ringen und des Kaisers und Königs Karl“. Der Historiker und Universi-
tätsprofessor Gustav Turba beleuchtete in seiner 1925 erschienenen Schrift
„Neues über lothringisches und habsburgisches Privateigentum“ den Entste-
hungsprozess des Familienvermögens und sah dieses, wie bereits dem Titel
zu entnehmen ist, ebenfalls als Privateigentum der Familie Habsburg-Loth-
ringen an.362
Nichtsdestotrotz wurde im Jahr 1919 die Enteignung der Familie Habs-
burg-Lothringen durch das Habsburgergesetz vollzogen. In Bezug auf die
Fideikommissbibliothek begann man Überlegungen anzustreben, wie diese
in die Verwaltungsstruktur des neuen Staates inkorporiert werden könne.
Mittels eines Staatsratsbeschlusses vom 20. Februar 1919 wurden in Hin-
blick auf das Habsburgergesetz die beiden Hofmuseen, der Habsburg-Loth-
ringische Hausschatz und die Hofbibliothek vorbehaltlich der gesetzlichen
359 Stummvoll, Nationalbibliothek, 579.
360 Stritzl-Artstatt, Denkschrift, 8.
361 FKBA46073.
362 Turba, Privateigentum.
Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Metamorphosen einer Sammlung
- Titel
- Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
- Untertitel
- Metamorphosen einer Sammlung
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21308-6
- Abmessungen
- 17.4 x 24.5 cm
- Seiten
- 1073
- Kategorien
- Geschichte Chroniken