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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 - Metamorphosen einer Sammlung
Seite - 1004 -
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DIE FIDEIKOMMISSBIBLIOTHEK 1914–19191004 trimonialbesitz hingegen als deutschösterreichisches Staatsvermögen ange- sehen werden sollte.“359 Stritzl-Artstatts Intention war allerdings eine gänzlich andere, da er das gebundene Vermögen weiterhin als Privateigentum der Familie Habs- burg-Lothringen betrachtete. Er schloss seine Denkschrift mit den Worten, dass das gebundene Vermögen der Familie Habsburg-Lothringen, welches die Fideikommissbibliothek einschloss „ein durch legale Rechtsakte erworbe- nes, ausschließlich privatrechtliches Eigentum [sei], welches zur Ausübung öffentlich-rechtlicher landesfürstlicher Rechte gänzlich unabhängig ist“.360 Der mit dem 20. Dezember 1918 datierte Text von Stritzl-Artstatt endet mit der Nennung der „Generaldirektion der Privat- und Familienfonde Sr. Ma- jestät“ als Urheber. Ein Akt der Fideikommissbibliothek bestätigt, dass der Druck dieser Denkschrift zur Gänze aus den Kanzleiauslagen der Fideikom- missbibliothek bezahlt wurde. Die Fideikommissbibliothek tritt in der Zeit vor dem Habsburgergesetz also noch für die Verteidigung der Sammlungen als Privateigentum des Hauses Habsburg-Lothringen auf. Als Liefertermin der Publikation sollte schließlich der 15. Juli 1919 eingehalten werden, da- mit die Exemplare rechtzeitig an die deutschösterreichische Friedensdelega- tion in Saint-Germain weitergeleitet werden konnten.361 Stritzl-Artstatt war nicht der einzige, der sich vehement gegen die Konfis- zierung aussprach. Der Jurist Albin Schager-Eckartsau verfasste 1922 einen Text über die „Konfiskation des Privatvermögens der Familie Habsburg- Loth ringen und des Kaisers und Königs Karl“. Der Historiker und Universi- tätsprofessor Gustav Turba beleuchtete in seiner 1925 erschienenen Schrift „Neues über lothringisches und habsburgisches Privateigentum“ den Entste- hungsprozess des Familienvermögens und sah dieses, wie bereits dem Titel zu entnehmen ist, ebenfalls als Privateigentum der Familie Habsburg-Loth- ringen an.362 Nichtsdestotrotz wurde im Jahr 1919 die Enteignung der Familie Habs- burg-Lothringen durch das Habsburgergesetz vollzogen. In Bezug auf die Fideikommissbibliothek begann man Überlegungen anzustreben, wie diese in die Verwaltungsstruktur des neuen Staates inkorporiert werden könne. Mittels eines Staatsratsbeschlusses vom 20. Februar 1919 wurden in Hin- blick auf das Habsburgergesetz die beiden Hofmuseen, der Habsburg-Loth- ringische Hausschatz und die Hofbibliothek vorbehaltlich der gesetzlichen 359 Stummvoll, Nationalbibliothek, 579. 360 Stritzl-Artstatt, Denkschrift, 8. 361 FKBA46073. 362 Turba, Privateigentum. Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918 Metamorphosen einer Sammlung
Titel
Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918
Untertitel
Metamorphosen einer Sammlung
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21308-6
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
1073
Kategorien
Geschichte Chroniken
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Die Familien-Fideikommissbibliothek des Hauses Habsburg-Lothringen 1835–1918