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Schusswaffengebrauch. Insbesondere im Kontext von lokalen Auslöseereignissen und
Protestbewegungen des rechten Spektrums fanden Radikalisierungsprozesse bis hin
zum Terrorismus statt: Bei Nino K., der 2016 in Dresden zwei Bombenanschläge auf
Moscheen verübte; bei der „Bürgerwehr Freital“, der nicht nur Übergriffe auf Flücht-
lingshelfer, sondern auch Sprengstoffanschläge auf Asylunterkünfte nachgewiesen
wurden; bei der von der Bundesanwaltschaft ebenso als terroristisch eingestuften
„Revolution Chemnitz“, die unter anderem einen „Angriff auf die Mediendiktatur und
ihre Sklaven“ beabsichtigt haben soll; sowie bei der „Gruppe S.“, der die Planung von
Anschlägen auf Migranten, Politiker und Moscheen zur Last gelegt wird. Ihr Ziel war
es offenbar, durch eine Anschlagsserie wütende Gegenreaktionen zu provozieren und
so einen Bürgerkrieg herbeizuführen.
Noch eine weitere Veränderung ist erkennbar: Im Fokus rechtsextremer Anschlä-
ge standen bisher in aller Regel Gruppen mit wenig Macht, meist Angehörige eth-
nischer, religiöser oder sozialer Minderheiten, seltener politische Gegner. Dieser
vigilantistische Terrorismus erster Ordnung, d.h. Selbstjustiz gegen die erwähnten
Gruppen zur Bewahrung einer „weißen Vorherrschaft“, wurde von Behörden und
Medien oft nicht als Anschlag auf die verfassungsmäßige Ordnung wahrgenommen.
Im Gegensatz zu islamistisch motivierten Gewalttaten wurden rechtsmotivierte An-
schläge, die nach sozialwissenschaftlichem Verständnis als Terrorismus einzustu-
fen wären → 47 /151, von Medien, Politik und Sicherheitsbehörden in Deutschland
nur selten als solche diskutiert. Das Dunkelfeldproblem ist nicht zuletzt aus diesem
Grund in Deutschland erheblich. Verglichen mit der polizeilichen Kriminalstatistik
zeigen die Ergebnisse des repräsentativen Viktimisierungssurveys 2017 (→ Birkel et
al. 2019), dass über vorurteilsbezogene Körperverletzungen aufgrund der Hautfarbe
1.557-mal häufiger berichtet wurde, als rassistische Tatmotive in der offiziellen Sta-
tistik erscheinen.
Die rechtsextremistischen Attentate auf Henriette Reker, Andreas Hollstein und
Walter Lübcke, aber auch die Planungen der „Revolution Chemnitz“ und der „Gruppe
S.“ zeigen, dass eine ideologische Verschiebung im Rechtsextremismus stattgefunden
hat, bei der zunehmend die Auffassung dominiert, dass die Macht im Staat in die Hände
der Feinde gefallen sei – und dass nun staatliche Repräsentanten, weil sie Zuwande-
rung und damit den angeblich drohenden „Volkstod“ ermöglichen, ein legitimes Ziel für
politische Gewalt darstellen (Vigilantismus zweiter Ordnung).
Erst solche gewalttätigen Angriffe gegen Repräsentanten des Staates führten 2019
und Anfang 2020 schließlich zu politischen Reaktionen wie dem Verbot von „Com-
bat 18“ sowie zur Stärkung des BKA, um auch rechtsextremistische und -terroristi-
sche Gewalttaten zu verhindern. Um Hasskriminalität entschiedener entgegenzu-
treten, nahm das Bundeskabinett im Februar 2020 zudem einen Gesetzentwurf zur
„Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ an. Der Entwurf
umfasst drei Kernpunkte: Eine Erweiterung des Katalogs der Strafzumessungsgründe Ideologische Verschie-
bung im Rechtsextre-
mismus
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148 2020 / Eine neue Welle des Rechtsterrorismus / TRANSNATIONALE SICHERHEITSRISIKEN
Friedensgutachten 2020
Im Schatten der Pandemie: letzte Chance für Europa
- Titel
- Friedensgutachten 2020
- Untertitel
- Im Schatten der Pandemie: letzte Chance für Europa
- Verlag
- transcript Verlag
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-8394-5381-0
- Abmessungen
- 21.0 x 28.5 cm
- Seiten
- 162
- Schlagwörter
- Frieden, Bewaffnete Konflikte, Sicherheit, Internationale Politik, Entwicklungszusammenarbeit, Krieg, Gewalt, Politik, Konfliktforschung, Globalisierung, Politikwissenschaft
- Kategorie
- Recht und Politik