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Vor 1918
Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
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Seite - 19 - in Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz

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18 2)* Die mündlich übermittelte Überlieferung bzgl der Gerichtssäulen - [aus dem damals noch existenten Schlossarchiv bezogen] - geht vorwiegend auf den Schlossbesitzer Josef Weingärtner zurück. Letzterer wies ua gegenüber Univ. Prof. Dr. Ernst Burgstaller und Dr. Georg Wacha, aber auch schon zuvor gegenüber Friedrich Tscherne und Familie Reder die Besonderheit der Gerichtsbarkeit und der Gerichtssäulen im Hagen hin. 61 3) * Die Schloss- Besitzerin Margarete Falk-Weingärtner berichtete aufgrund von damals (1953/54) noch existenten Belegen im Schlossarchiv Hagen, dass eines Vermerks zufolge dereinst einem Untertan wegen Diebstahl eines Huhnes die Hand abgeschlagen worden sein soll.62 Ob dies im engeren oder weiteren Besitzbereich geschah, ist aufgrund der Zerstörung des Schloss-Archives nicht mehr nachvollziehbar. Die Grundherrschaften bestanden nämlich nicht immer aus geschlossenen Gebieten, hatten selbst Besitz außerhalb, bzw befand sich zuweilen Grundbesitz fremder Herrschaften in ihrem Herrschaftsgebiet (letzteres ist aber vom Hagen nicht überliefert). Dorf- und Grundobrigkeit waren jedenfalls in einer Hand vereint. Hagen hatte zB unter Christoph Häckhl vLustenfelden, Niclas Khueperger und Barbara Bischoff nachweislich Besitz ua in Lustenfelden (Stadtteil von Linz, südlich der Donau).63 Ob die Strafe der Verstümmelung mittels Handabschlagen in Zusammenhang mit der frühen Zugehörigkeit zum Landgericht Waxenberg oder aber zum Landgericht Linz zu bringen ist, kann aufgrund des Verlustes des Schlossarchives nicht mehr belegt werden. Der Hagen gehörte jedenfalls Jahrhunderte hindurch gerichtsmäßig zu Waxenberg. Diese Waxenberger Ära umfasste zunächst seine Zugehörigkeit zu den Herren vWilhering-Waxenberg, vHaunsperg, vAmerang-Schleunz, vGriesbach, ab 1227 zum Landesfürsten, zu Graf Wernhart IV. vSchaunberg, zu dessen Schwiegersohn Graf Wernhart II. vLeonberg, den Edlen vSteyr-Storchenperg, ab 1298 zu den Herren vWallsee, blieb dann, mit den Wallseern Anfang des 15. Jhs von Waxenberg losgelöst, bis 1483 bei diesem Geschlecht. Letzteres hatte das Landgut Hagen und die Blutsgerichtsbarkeit auf seinen Gütern bis zu seinem Aussterben (1483) inne.64 König Friedrich sicherte 1450 den Brüdern Wolfgang V. und Reinprecht V. vWallsee den Blutbann65 in ihren Gerichten zu.66 Aufgrund des Aussterbens des Geschlechtes der Wallsee im Mannesstamm mit Reinprecht V., 1483, gelangte das Allodium (Eigengut) Hagen im Erbwege erneut an die ihnen verschwägerten Grafen vSchaunberg,67 und damit wiederum an ein Geschlecht, welches die Hochgerichtsbarkeit innehatte.68 Nach dem Tode des Grafen Johann Georg vSchaunberg (7. März 1491) und der interimistischen Verwaltung der Schaunberger Güter 61 Burgstaller, PI 23. September 1998. Reder, PI 24. Jänner 2002. 62 Himmelbauer, wiederholte mehrmals die diesbezügliche Aussage, ua PI 12. Juni 2011. Vgl Wintermayr, Gerichtswesen NÖ, 30. „Einem Grundherren seynd seine Unterthanen in Real- und Personalsprüchen (außer denen Fällen, so Land-Gerichtsmäßig, oder der Dorff-Obrigkeiten Jurisdiktion anhängig) unterworffen. Dahero über alle wider solche Unterthanen für kommende Zivilklagen als erste Instantz ….ordentlich zu erkennen und zu sprechen hat….Deßgleichen seynd alle Straffen, Wandel, und Fälligkeiten von Schmach, Schelten, Rauff-, Rumor- und ander dergleichen Händlen …dem Grund-Herrn zugehörig.“ 63 Wintermayr, Gerichtswesen NÖ, 30. Hirsch L., Etwas von den alten Herrschaften und ihren Amtsbüchern. In: Linzer Wochenblatt „Am Feierabend“ Nr. 49, 7. Dezember 1934. Schäffer, GHft Hagen/Linz, Bd I, II. 64 Schäffer, GHft Hagen/Linz, Bd I. Schäffer, Adelsgeschlechter Hagen. 65 Reinprecht II. vWallsee hatte am 10. Februar 1413 den Blutbann für Niederwallsee, Seisenegg und Kornspach (Karlsbach bei Neumarkt) als Manneslehen erhalten. Plesser, Sindelburg-Wallsee, 160/7. 66 Hilger, Urbare,103. Tod Reinprechts IV. am 18. März 1450. An der Gemeindegrenze zw Ardagger und Wallsee-Sindelburg befindet sich noch heute der „Landgerichtsstein“, der seit dem 13. Jh die Grenze zw Wallseer und Zeillern´schem Landgericht/NÖ kennzeichnete. Schäffer, Recherche 12. November 2012. Schäffer, GHft Hagen/Linz, Bd I, Wallsee; Schäffer, Adelsgeschlechter Hagen. Sokop, Stammtafeln, 6: Der Habsburger Friedrich V. (als Kaiser III.) war 1440 zum König, 1452 zum Kaiser erhoben worden. 67 Schäffer, GHft Hagen/Linz, Bd I. 68 Kocher, Strafrechtsgeschichte, 23. Streitt, PI 14. Juni 2011.
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Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
Titel
Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
Autoren
Hanna Schäffer
Herbert Schäffer
Verlag
Eigenverlag Schäffer
Ort
Linz
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
21.0 x 29.7 cm
Seiten
64
Kategorien
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