Seite - 29 - in Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
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Nun, die Darstellung auf dem Clam´schen Tragaltar (18. Jh) zeigte jedenfalls ihr
damaliges Beieinanderstehen. 117 Wie lange sie schon so aufgestellt waren, ist infolge der
Archiv-Zerstörung nicht mehr nachvollziehbar (s.o.).
Ein ähnliches, vergleichbares Kleindenkmal befand sich, wie bereits angedeutet, in
Rottenegg/OÖ. Eine im OÖLA aufliegende Abhandlung unter Jobst Thomas Schmidtauer
vOberwallsee [Enkel der Barbara Bischoff vom Haggen, ca 1619 bis 1631 Besitzer der
Herrschaft Hagen] belegt, dass dieser nach 1645 /1646, und noch zwischen 1654 und
1656, eine Kontroverse mit Oberwallsee austrug. Seinem Vater Jobst Schmidtauer,
Schwiegersohn der Barbara Bischoff, war ua aufgrund seiner lutherischen Aktivitäten, in
der Zeit der Gegenreformation, Oberwallsee, welches grundsätzlich zum Erbmarschallamt
gehörte, entzogen worden. Die in den Auseinandersetzungen des Jobst Thomas bzgl des
Burgfrieds beim Dorf Rottenegg befragten Zeugen gaben an, dass :
...an der äußeren Stiege des Leuthner seit jeher drei Steine gestanden waren, welche
den Burgfried von Rottenegg markiert hatten und wo Malefizpersonen „in die Eysen“
geschlagen und dann nach Oberwallsee gebracht worden waren.118
Die Parallele zum Hagen ist frappant, auch hier befand sich die äußere (Grenze und)
Stiege, in diesem Fall die des Mosers, unweit des Drei- Säulen-Monuments, wo
Malefizpersonen in die Eisen geschlagen wurden.
In Ermangelung von Belegen aus dem zerstörten Schlossarchiv Hagen, erscheint es
zweckmäßig, die rechtlichen Gepflogenheiten und die Handhabung in den Bereichen
weiterer Orte als mögliche vergleichbare Indizien und Leitfäden heranzuziehen:
*Man weiß ua vom Kloster Säusenstein nahe Ybbs (Gründung der Herren vWallsee) ,
dass, als Herzog Albrecht (IV.) vÖsterreich 1398 dieses Kloster vom Landgericht befreite,
Verursacher schwerwiegender Delikte forthin vom Amtmann des Klosters nach
Aufforderung des Landrichters an der Grenze vom befreiten Territorium zum
Landgerichtsterritorium diesem übergeben wurden. Hab und Gut der Übeltäter sollten
dem Kloster verbleiben. Am 7. Juni 1398 bestätigte auch Herzog Wilhelm dem Abt und
Konvent „Sewsenstain“ die Befreiung vom Landgericht, wie oben.119
*Strnadt führt zB bezüglich des Schärdinger Burgfrieds an, dass 1608 eine
Marksäulensetzung vorgenommen wurde. Interessanterweise wird in der
entsprechenden Burgfried-Beschreibung von 1642 auf die Mark- oder Gerichtssäulen
nicht hingewiesen, lediglich auf den Verlauf des Burgfrieds innerhalb der Grenze.120
Dies bestätigt die Aussage Herrn Alfred Gattringers vom Vermessungsamt Linz, und die
entsprechende Handhabung im Hagen.121
*Ein weiteres Beispiel - hinsichtlich des Burgfriedes von Obernberg - besagt, dass
Marksäulen oder Steine zu setzen seien, welche „beede Päch und Weg alle drei
Gericht und den Burgfried von einander scheiden sollen“.122
117 Reder, PI 22. Oktober 1998. Schäffer, GHft Hagen/Linz, Bd II, Clam x.
118 OÖLA, AStbg, Diverse Herrschaften, HA Rottenegg 1600-1740, Sch. 229, C 2, C 3. (Schäffer, GHft
Hagen/Linz, Bd II).
119 Birngruber, Waldenfels, 322. Internet, mom, monasterium.net, Sewsenstain, dat. Wien, am erichtag nach
sand Johanns tag ante portam Latinam/ 7. Mai 1398; und 7. Juni 1398, durch Hzg Wilhelm, „Geben zw
Wienn am freitag nach des heiligen gotzleichnams tag“.
120 Strnadt, Histor. Atlas, ÖodE, 346.
121 Gattringer, PI 2005, 22. Februar 2012.
122 Strnadt, Histor. Atlas, ÖodE, 347; 367.
Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
- Titel
- Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
- Autoren
- Hanna Schäffer
- Herbert Schäffer
- Verlag
- Eigenverlag Schäffer
- Ort
- Linz
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 21.0 x 29.7 cm
- Seiten
- 64
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918