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Vor 1918
Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
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Seite - 31 - in Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz

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30 anerkannte letztlich die Säulen als Gerichts- bzw Burgfriedsäulen, was aber weder Interesse noch Erhaltungswillen hervorrief. 132 Hinweise zur Übergabe eines Übeltäters: Diese verlief in der Regel so, dass der Verbrecher bis zum Sonnenuntergang des dritten Tages in Gewahrsam gehalten werden musste. Laut Harth hatte der Landrichter im Intervall von einer Stunde dreimal gerufen/durch einen Boten benachrichtigt zu werden. Der Übeltäter, welcher an der Grenze des betreffenden Machtgebietes auf seine Abführung wartete, wurde übergeben „wie er mit guertl umbfangen ist“, nicht mit seinem Gut. Was das Anbinden des Malefikanten an einen Markstein oder anderen Stein betrifft, unterschied man: „ist es um ein erber sach so soll man im sein hent für sich pinten, ist es aber umb unerber sach, so soll man im sein hent hinder sich pinten“.133 Der Aufstellungsplatz an der Grenzecke der Herrschaft und am Übergang zum Landgericht, entsprach laut Dr. Wacha eindeutig der Zweckmäßigkeit. Das Dreisäulen- Monument repräsentiere gleichsam die zwei Herrschaften Au(er)berg [Starhembergisch, unterstand Wildberg] und Hagen, sowie das (landesfürstliche) Landgericht Linz, - respektive Hagen, Wildberg und Urfahr/Linz - bzw bei anzunehmender früherer Entstehung die ehemals dort zusammenstoßenden, heute benennungsmäßig unbekannten Grenzen. Der Eisendorn in der Säule sei ein sicheres Indiz für einen vormals anhangenden Ring zur Ankettung eines Übeltäters bis zu seiner Abführung zum Landgericht. Es wurde immer der äußerste Grenzbereich zur Aufstellung eines solchen Recht-Denkmales gewählt, um gefährliche Personen nicht im Inneren des Herrschaftsbereiches und vor den Augen des Grundherrn „aufbewahren“ zu müssen. Er persönlich tendiere zu der Ansicht, dass die Säulen aus der Zeit vor der Adelssitzerhebung stammen, da Barbara Bischoff 1604 in ihrem Erhebungsantrag, welchen er sich nun nochmals durchgesehen habe, ersuchte, ihr Gut, das sie von ihren Eltern ererbt habe, vom Zugriff der benachbarten Landgerichte zu befreien und ihm den Status eines freien Adelssitzes zu verleihen.134 Ferner wies Wacha in Parallele zum Hagen auf die an der Grenze des Linzer Burgfrieds und des Landgerichts aufgestellt gewesenen Säulen hin, welche am 1. Juli 1655 durch eine Säule ersetzt wurden. Das Stadtarchiv Linz besitze die betreffende Urkunde. 135 Diese Linzer Säule erhielt auch 1935/36 beim Bau der Nibelungenstraße von Linz nach Passau 136 und 1959 im Zusammenhang mit der Erhöhung der Flussböschung und Hochwasserschutz, jeweils einen neuen/anderen Standplatz in der Nähe der Wasserstiege. 137 > Die mehrmaligen "sogenannten Dislozierungen" schmälerten keineswegs ihre historische Aussagekraft. [Die eigene Gerichtsbarkeit von Linz ist 132 Burgstaller, PI 23. September 1998, 3. Februar 1999; vMezler-Andelberg, PI 28. Juni 1999; Reder Walter, PI 2. November 1998, 16. Februar 2000; Wacha, PI März 2003, 21. Dezember 2004; Schultes, PI 2009, diverse 2011. Zauner, PI Jänner 2004. Auch weitere Informationen durch Ströbinger Gertrude, PI 22. Jänner 1998; Heimerl, PI 30. Dezember 1998. Vgl Kreczi, Linz, 205. Vgl dazu Wilhelm Friedrich, Von alten Gerichtsstätten. In : Tagespost Nr. 167, vom 22. Juli 1935. Er spricht von „Mahlen-/ Malen-Steinen“. Ein Mal(en)stein sei als „Tingstat“ in den Monumenta Boica im Jahre 1462 erwähnt. Vgl Brosch, Leonfelden, 302 f. Harth, Patrimoniale Gerichtsbarkeit, 129: Verbrecher wurden an Marksteine oder andere Steine angebunden („mit dem Gürtel umfangen“) bis zur Vernehmung bzw Abführung. Birngruber, Waldenfels, 322 f. Kocher, PI 15. März 2011, per e-mail. (Vgl Schäffer, Merkwürdiges aus dem Hagen/Linz, 41. Schäffer, Schloß Hagen bei Linz, 166f). Wilflingseder, Lustenfelden, 115 f. Wilflingseder, Steyreck, 143ff. 133 Harth, Patrimonale Gerichtsbarkeit, 18f. 134 Wacha, PI März 2003, 21. Dez. 2004. Vgl Schäffer, GHft Hagen/Linz, Bd I. 135 Wacha, PI März 2003. AStL, Urk. 486. Pergament, 19 kleine Siegel der Zeugen (ksl Landrichter, Bürgermeister, Stadtrichter, Stadtschreiber, Ratsmitglieder, u.a.). AStL, Altes Archiv, 3. Altakten, 8; und ebd., Gerichtswesen, Sch. 76>78. 136 Kaar, PI, PA 6. März 2011, Ansichtskarte. 137 Kaar, PI, PA 6. März 2011 (Foto 1959, PA Kaar). AStL, Altes Archiv, 3. Altakten, Sch. 76.
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Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
Titel
Gerichtsbarkeit und Gerichtssäulen der ehemaligen Herrschaft Hagen bei Linz
Autoren
Hanna Schäffer
Herbert Schäffer
Verlag
Eigenverlag Schäffer
Ort
Linz
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
21.0 x 29.7 cm
Seiten
64
Kategorien
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