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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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31 Gang der Untersuchung Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ die Natur wurden von juristischen und medizinischen » Experten « so- wie von Laien und Laiinnen in Strafverfahren verhandelt.100 Das fünfte Kapitel stellt die Entwicklung des Strafprozessrechts dar, insbesondere die Entwicklungen nach 1918, die zur – zeitweisen – Einführung eines vereinfachten Verfahrens, zur Schaffung von Schöffengerichten und ei- ner eigenen Jugendgerichtsbarkeit führten. Was im Rahmen eines Strafprozesses von wem gesagt werden konnte, hing sowohl von den jeweiligen Prämissen des Strafverfahrens als auch von deren konkreter Ausgestaltung durch die strafprozessua- len Vorschriften ab. Strafverfahrensrechtliche Entwicklungen und po- litischer Wandel beeinflussten Ablauf und Ausgang der Verfahren. Die weiteren Kapitel der Untersuchung folgen im Aufbau dem Ablauf eines Strafverfahrens und erlauben es damit, Sprechsituation und mögliches Akteurshandeln im jeweiligen Verfahrensabschnitt nachzuvollziehen. Das sechste Kapitel geht daher der Frage nach, wer welche Taten als un- züchtig anzeigte, welche Kontrollmechanismen sich hierbei auswirkten und inwiefern sie von Wohnort, Geschlecht und sozialem Status der An- gezeigten abhingen. Welche Anzeigen weiterverfolgt, wie Beweise des » Unzüchtigen « erhoben und welcher Wert ihnen beigemessen wurde, wird im siebten Kapitel näher beleuchtet. Die Ergebnisse der einzel- nen » Vorverfahren « hingen neben dem von der Rechtswissenschaft und der Sexualwissenschaft bereitgestellten Wissen auch von sozialen und politischen Veränderungen während der Zwischenkriegszeit ab. Bilder 100 Für die Angehörigen juristischer Berufe beziehungsweise der Strafverfolgungsbe- hörden wird – entsprechend den historischen Verhältnissen – ausschließlich die männliche Form verwendet. Obwohl Frauen 1918 als ordentliche Hörerinnen zu den rechtswissenschaftlichen Studien zugelassen wurden, gab es tatsächlich bis nach 1945 in Österreich weder Richterinnen noch Staatsanwältinnen, vgl Mattl Sieg- fried, Zu Sozialgeschichte und Habitus österreichischer RichterInnen seit 1924, in Helige Barbara / Olechowski Thomas ( hg ), 100 Jahre Richtervereinigung. Beiträge zur Juristischen Zeitgeschichte ( 2007 ) 67 sowie die Beiträge in Bundesministerium für Justiz ( hg ), Beiträge zum Thema » Die Juristin in der Justiz «. Tagung des Bundes- ministeriums für Justiz am 29. und 30. Oktober 1968 in der Justizschule Schwechat ( 1968 ). Dasselbe gilt für die akademisch betriebene Rechtswissenschaft: Die erste Berufung einer Frau auf einen rechtswissenschaftlichen Lehrstuhl in Österreich er- folgte 1958, vgl Floßmann Ursula, Sibylle Bolla-Kotek, die erste Rechtsprofessorin an der Universität Wien, in Heindl Waltraud / Tichy Marina ( hg ), » Durch Erkenntnis zu Freiheit und Glück. « Frauen an der Universität Wien ( ab 1897 ) 2 ( 1993 ) 247. Von der weitgehend nach militärischem Muster organisierten Gendarmerie und der Polizei blieben Frauen gleichfalls bis in die Zweite Republik ausgeschlossen, vgl Hatschek Christoph, Von der » wehrhaften « Frau zum weiblichen Rekruten – Entwicklungshis- torische Perspektiven der österreichischen Soldatinnen ( 2009 ) 169, 179.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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