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70 II. Vom Trieb zur Lust
Elisabeth Greif • Verkehrte
Leidenschaft¶
Frauen würden sich dagegen gegenseitig » durch Küsse, Umarmungen,
mutuelle Masturbation, Cunilingus « 282, bisweilen auch durch » Imitatio
coitus mittelst Priaps « 283 befriedigen.
An dieser Unterscheidung setzte Krafft-Ebings Eintreten für die
Straflosigkeit der sexuellen Betätigung zwischen Homosexuellen an.
Krafft-Ebing bezweifelte, dass § 129 I b StG 1852 mehr erfasse als » patho-
logische Päderastie «. Da die konträre Sexualempfindung und ihre Er-
scheinungsformen dem historischen Gesetzgeber unbekannt gewesen
seien, müssten Akte, die sich als mutuelle Onanie darstellten, straflos
bleiben, sofern sie unter Erwachsenen stattfanden und nicht an die
Öffentlichkeit traten.284 Dass aber eine Beschränkung der Strafbarkeit
auf die Päderastie oder den Verkehr unter Männern vom wissenschaftli-
chen Standpunkt aus unhaltbar sei, suchte Krafft-Ebing in seiner an die
Rechtswissenschaft gerichteten Schrift » Der Conträrsexuale vor dem
Strafrichter « darzulegen:
» Der Zweck aller sexuellen Acte ist der einer Befriedigung se-
xueller Bedürfnisse. Die Befriedigung erfolgt beim hetero- wie
beim homosexuellen Act, beim Manne wie beim Weibe, durch
Ejaculatio seminis oder durch einen analogen Vorgang ( beim
Weibe ), der von mächtigem Orgasmus und lebhaftem Wollust-
gefühl begleitet ist.
Das strafbare Moment bei dem homosexuellen Act, wenn über-
haupt gestraft werden muss, wäre die erreichte oder versuchte
Befriedigung am Körper der gleichgeschlechtlichen Persönlich-
keit. In dem Vorsatze, eine solche Befriedigung zu erreichen,
läge der Dolus, juristisch gesprochen, nicht in der Art und den
Mitteln, wie dieser Erfolg herbeizuführen versucht wird. « 285
Ähnlich argumentierte der deutsche Sexualwissenschafter Albert Moll.
Auch für ihn war es nicht nachvollziehbar, weshalb das deutsche Straf-
recht Päderastie unter Strafe stelle, gegenseitige Masturbation jedoch
282 Krafft-Ebing Richard von, Conträrsexuale 9.
283 Krafft-Ebing Richard von, Conträrsexuale 9.
284 Vgl Krafft-Ebing, Richard von, Lehrbuch der gerichtlichen Psychopathologie. Mit
Berücksichtigung der Gesetzgebung von Österreich, Deutschland und Frankreich 2
( 1881 ) 235 Fn 1.
285 Krafft-Ebing Richard von, Conträrsexuale 17. Zu Krafft-Ebings Eintreten für eine Ent-
kriminalisierung der gleichgeschlechtlichen Unzucht vgl auch Beachy Robert, The
German Invention of Homosexuality, The Journal of Modern History 2010, 801 ( 818 f ).
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Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Titel
- Verkehrte Leidenschaft
- Untertitel
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Autor
- Elisabeth Greif
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 478
- Kategorie
- Recht und Politik