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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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110 III. Das Recht zu sündigen Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ losigkeit gegen oberstgerichtliche Entscheidungen anzukämpfen, » so- bald man die vom psychiatrischen Standpunkte aus einzig richtige An- schauung vertritt « 439, sondern stellte darüber hinaus die Frage, wel- che Funktion der Gerichtssachverständige eigentlich zu erfüllen habe. Berze, der dieser Problematik eine über die forensische Behandlung der konträren Sexualempfindung hinausreichende Bedeutung zumaß, trat dafür ein, dass sich der Gerichtspsychiater nicht um die Auslegung der Gesetze kümmern sollte. Er habe ein möglichst klares und deut- liches Gutachten abzufassen, auf dessen Grundlage der Richter über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Schuld- oder Strafausschlie- ßungsgrundes nach juristischen Prinzipien zu entscheiden hätte.440 Dies entsprach auch dem gesetzlichen Rahmen, den § 134 StPO 1873 vorgab und der die Zurechnungsfähigkeit zu einem rein juristischen Begriff machte.441 Die vielleicht größte Schwierigkeit in der Auseinandersetzung zwi- schen Medizinern und Juristen lag darin begründet, dass die beiden Disziplinen den einzelnen Begriffen jeweils unterschiedliche Bedeu- tung beimaßen. Der Jurist und wissenschaftliche Direktor des krimi- nologischen Instituts der österreichischen Staatspolizei, Siegfried Tür- kel, gab diesbezüglich die Meinung der » Mehrzahl der österreichischen Irrenärzte « 442 wieder: » Die Bezeichnung › zurechnungsfähig ‹ und › unzurechnungsfä- hig ‹ seien gar nicht der Terminologie der psychiatrischen Wis- senschaft entnommen, und der Begriff › Zurechnungsfähigkeit ‹ sei ein metaphysischer oder juridischer, aber kein naturwissen- schaftlicher. Mit diesem metaphysischen Begriffe solle nun der naturwissenschaftliche Begriff › Krankheit ‹ in Einklang gebracht werden, ein Verlangen, das in befriedigender Weise nicht zu er- füllen sei. « 443 Die Frage nach dem Vorliegen oder Nicht-Vorliegen der Zurechnungsfä- higkeit könne durch ärztliche Untersuchung nicht erkannt und zweifels- frei festgestellt werden. Vielmehr handle es sich » um eine › juristische 439 Berze Josef, Rezension: Die Bedeutung der Homosexualität nach österreichischem Strafrecht, MSchrKrim 1906 / 07, 223 ( 225 ). 440 Vgl Berze Josef, MSchrKrim 1906 / 07, 225. 441 Vgl Altmann Ludwig / Jacob Siegfried, Kommentar 42. 442 Türkel Siegfried, Psychiatrisch-kriminalistische Probleme ( 1905 ) 6. 443 Türkel Siegfried, Probleme 6.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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