Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Seite - 136 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 136 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin

Bild der Seite - 136 -

Bild der Seite - 136 - in Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin

Text der Seite - 136 -

136 IV. Wunsch nach einem neuen Strafrecht Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ 3. Rückkehr zur österreichischen Rechtstradition – Die Entwürfe Schönborn 1889 und 1891 Die neuerliche Auflösung des Abgeordnetenhauses am 23. April 1885 533 setzte der Beratung des Entwurfes 1881 im Strafgesetzausschuss ein vorzeitiges Ende. Auch der von Justizminister Graf Friedrich von Schön- born, der dem konservativen Hochadel angehörte, 1889 eingebrachte » Entwurf eines Gesetzes betreffend die Einführung eines Strafgesetzes über Verbrechen, Vergehen und Übertretungen « 534 lehnte sich eng an den Entwurf 1874 an. In manchen Punkten kehrte der Entwurf Schön- born allerdings wieder zu der » berechtigte[ n ] und bewährte[ n ] Eigen- tümlichkeit der partikulären österreichischen Rechtsentwicklung « 535 zurück, die Glaser im Bestreben einer Rechtsangleichung an das Deut- sche Reich aufgegeben hatte. Dementsprechend sah der Entwurf im § 186 des XI. Hauptstücks unter dem Titel » Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit « vor: » Die widernatürliche Unzucht, welche zwi- schen Personen desselben Geschlechtes, oder von Menschen mit Thie- ren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen. « Die Strafdauer, die in § 14 des Entwurfs 1889 geregelt war, blieb im Verhältnis zum Entwurf 1874 unverändert. Ungeteilte Zustimmung war der Regierungsvorlage nicht beschieden. Einigkeit bestand darüber, dass es keinen ausreichenden Grund gäbe, nur die widernatürliche Un- zucht zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe zu stel- len.536 Der galizische Abgeordnete Adolf Vayhinger hatte allerdings den Antrag eingebracht, die Strafbarkeit überhaupt auf qualifizierte Fälle zu beschränken: » Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen desselben Geschlechtes oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist, wenn dadurch ein öffentliches Ärgernis hervorgerufen war, mit Ge- fängnis zu bestrafen. « 537 533 Kaiserliches Patent vom 23. April 1885, betreffend die Auflösung des Hauses der Abgeordneten des Reichsrathes und die Vornahme der Neuwahlen für dasselbe, RGBl 1885 / 44. 534 822 BlgStenProtAH 10. Session 1. 535 Rittler Theodor, Lehrbuch I 2 20. 536 Zu 822 BlgStenProtAH 10. Session 130. 537 Antrag des Abgeordneten Vayhinger zum XI. Hauptstück des Strafgesetz-Entwurfes, Abgeordnetenhaus 10. Session, Permanenter Strafgesetzausschuss, Protokoll über die 10. Sitzung am 11. Juni 1889, Parlamentsarchiv Wien ( Hervorhebung im Original ).
zurück zum  Buch Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin"
Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Verkehrte Leidenschaft