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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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145 Die österreichische Reformdiskussion von 1852 bis zum Ersten Welkrieg Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ schuss.583 In einem mit Max von Steur unterzeichneten Brief beklagte er das große Unrecht, welches » bezogener Paragraf, in seiner derzeitigen Verfassung an den Urnings [ sic ! ] begeht, die in Folge ihrer schuldlosen sexuellen Veranlagung und der daraus resultierenden Ausübung der ih- nen natürlichen geschlechtlichen Befriedigung dem Verbrecher gleich gestellt, ihrer bürgerlichen Ehre beraubt dem bittersten Loose [ sic ! ] ausgesetzt sind, und der noch dem Erpresserthum die willkommenste Unterstützung bietet « 584. Von Steur hatte ganz offensichtlich die gängige sexualwissenschaftliche Literatur aufmerksam studiert und suchte sie argumentativ für sein Anliegen zu nutzen. Er attestierte den » Urnings « einen » moralischen Defekt «. Neben den Belastungen durch ihr seelisches Leben hätten sie häufig auch durch körperliche Erkrankungen, wie Neurasthenie, zu lei- den, die meist der erzwungenen sexuellen Abstinenz geschuldet seien: » So wie der weibliebende Mann um sich gesund zu erhalten sei- nen Geschlechtstrieb seiner Natur entsprechend befriedigen muß, ebenso muß auch der mannliebende Mann diesem beson- ders mächtig auftretenden sexuellen Empfinden, seiner Natur entsprechend Folge leisten [ … ]. « 585 Die mann-männliche Liebe, um die es von Steur ausschließlich zu tun war, sei nur dort unter Strafe zu stellen, wo sie öffentliches Ärgernis er- regte, wo Jugendliche missbraucht würden oder wo auf einem Abhän- gigkeitsverhältnis beruhende Gewalt oder Zwang eingesetzt würden. Die einvernehmliche sexuelle Betätigung unter Erwachsenen ( Män- nern ) sei straflos zu stellen, ja mehr noch, die Justiz-Verwaltung habe diese » Stiefkinder der Natur « 586 zu schützen. Vermutlich hatte von Steur diesen Begriff aus Krafft-Ebings Schrift » Der Conträrsexuale vor dem Strafrichter « übernommen. Krafft-Ebing plädierte dafür, 583 Es handelt sich hierbei um die früheste auffindbare Privateingabe zum Straftatbe- stand der gleichgeschlechtlichen Unzucht. 584 11. Session. Permanenter Strafgesetz-Ausschuß. Eingabe vom 18. Mai 1896, Parla- mentsarchiv Wien. 585 11. Session. Permanenter Strafgesetz-Ausschuß. Eingabe vom 18. Mai 1896, Parla- mentsarchiv Wien. 586 11. Session. Permanenter Strafgesetz-Ausschuß. Eingabe vom 18. Mai 1896, Parla- mentsarchiv Wien.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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