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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Seite - 162 -
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162 IV. Wunsch nach einem neuen Strafrecht Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ schränkt werden.665 Im selben Jahr wurden die Reformarbeiten auch von amtlicher Seite durch die Einsetzung der sogenannten » großen Straf- rechtskommission « fortgesetzt. Die Arbeiten der Kommission waren mit dem » Entwurf der Strafrechtskommission ( 1913 ) « abgeschlossen, der jedoch aufgrund des Kriegsausbruches nicht mehr veröffentlicht wurde.666 Eine nach Kriegsende beauftragte verkleinerte Kommission erarbeitete den » Entwurf von 1919 «, den das deutsche Reichsjustizmi- nisterium 1920 zusammen mit einer Denkschrift veröffentlichte.667 Der deutsche Entwurf 1919, der im Wesentlichen eine Wiederholung des Kommissionsentwurfes 1913 darstellte, zeigte hinsichtlich des Ju- gendschutzgedankens und der übrigen Deliktsqualifikationen ähnliche Tendenzen wie die österreichischen Entwürfe 1902 / 09. Aufgrund der Be- schlüsse der deutschen Strafrechtskommission wurde die Ausweitung der Strafbarkeit auf die widernatürliche Unzucht zwischen Frauen im Entwurf 1919 wieder fallen gelassen.668 § 325 des 22. Abschnitts des Ent- wurfs 1919 über die » Sittlichkeitsverbrechen « lautete: » Männer, die miteinander eine beischlafähnliche Handlung vor- nehmen, werden mit Gefängnis bestraft. Ein Volljähriger, der die Tat unter Verführung eines Jugendli- chen begeht, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die Tat unter Missbrauch eines durch Amts- oder Dienstgewalt begründeten Abhängigkeitsverhältnis- ses begeht. Gleiche Strafe ( Abs. 2 ) trifft den, der die Tat gewerbsmäßig be- geht. Wer sich in der Absicht, aus dem Unzuchtsbetrieb ein Gewerbe zu machen, zu der Tat anbietet oder bereit erklärt, wird mit Ge- fängnis bis zu zwei Jahren bestraft. 665 Gegenentwurf zum Vorentwurf eines deutschen Strafgesetzbuchs. Aufgestellt von D.Dr. W. Kahl, Dr. K. v. Lilienthal, Dr. F. v. Liszt, Dr. J. Goldschmidt ( 1911 ) sowie Ge- genentwurf zum Vorentwurf eines deutschen Strafgesetzbuchs. Aufgestellt von D.Dr. W. Kahl, Dr. K. v. Lilienthal, Dr. F. v. Liszt, Dr. J. Goldschmidt. Begründung. ( Nebst einer Denkschrift, betreffend die Einarbeitung der Nebengesetze, von Pri- vatdozent Dr. N.H. Kriegsmann, Kiel ) ( 1911 ) 238 ff. 666 Vgl Goltsche Friederike, Entwurf 21 f. 667 Entwürfe zu einem Deutschen Strafgesetzbuch. Veröffentlicht auf Anordnung des Reichs-Justizministeriums ( 1920 ). Der Entwurf besaß – so wie die vorangegange- nen Entwürfe – keinen amtlichen Charakter. 668 Zur Diskussion in der Strafrechtskommission vgl Sommer Kai, Strafbarkeit 156; Hutter Jörg, Kontrolle 128 ff.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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