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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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170 IV. Wunsch nach einem neuen Strafrecht Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ Der Radbruchsche Entwurf sprach nicht mehr von » Sittlichkeitsde- likten «, sondern gab dem 20. Abschnitt die Überschrift » Unzucht «. Mit Strafe bedrohte § 260 des Entwurfs die Verführung eines männlichen Jugendlichen durch einen erwachsenen Mann zur Unzucht, ferner die gewerbsmäßige Unzucht unter Männern und den Missbrauch einer durch Dienst- oder Arbeitsverhältnis begründeten Abhängigkeit zur Un- zucht. In besonders schweren Fällen war als Strafe strenges Gefängnis bis zu fünf Jahren vorgesehen.699 Die Bemerkungen, die der Radbruch- sche Entwurf zum Besonderen Teil des Strafgesetzentwurfes enthielt, waren denkbar kurz. Bei der Unzucht mit Tieren, die sich im Entwurf nicht mehr als Delikt fand, handle es sich um eine » Verirrung, deren strafrechtliche Behandlung eher schaden als nützen kann. « 700 Hinsicht- lich der Unzucht zwischen Männern begnügte sich der Radbruchsche Entwurf mit einer Aufzählung der strafbaren Formen, eine Begründung für die Straflosigkeit der einfachen Unzucht zwischen Männern oder die Strafbarkeit der angeführten Fälle lieferte er nicht.701 Im Mai 1923 wurden die Anträge zusammengefasst, die mehrere Reichsministerien zum Entwurf Radbruch erstattet hatten. Die ge- wünschte Rechtsangleichung mit Österreich, das dringenden Bedarf an einer Novellierung des Strafrechts hatte, verlangte eine zügige Fort- setzung der Reformarbeiten. Über die Änderungswünsche der Reichs- ressorts, die auch die gleichgeschlechtliche Unzucht einschlossen, er- zielte man Einvernehmen: Die allgemeine Strafbarkeit der Unzucht zwischen Männern sollte wieder hergestellt werden, die Tatbestände des § 260 des Radbruchschen Entwurfs sollten daneben als Schärfungs- tatbestände bestehen bleiben.702 schüsse des Reichstags ( 1995 ) XI. Ausführlich zum Entwurf Radbruch vgl Goltsche Friederike, Entwurf. 699 Vgl Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches ( 1922 ) 31. 700 Gustav Radbruchs Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches ( 1922 ). Mit einem Geleitwort von Bundesjustizminister Dr. Thomas Dehler und einer Ein- leitung von Professor Dr. Eberhard Schmidt ( 1952 ) 63. 701 Nach Goltsche könnte die Straflosigkeit der einfachen gleichgeschlechtlichen Un- zucht unter Männern im Radbruchschen Entwurf unter anderem auch auf den österreichischen Einfluss zurückzuführen sein, vgl Goltsche Friederike, Entwurf 206. Radbruch setzte damit die von Feuerbach geforderte Trennung von Recht und Moral um, die an aufklärerische Forderungen anknüpfte, vgl Roth Andreas, Fauler Kompromiss oder mutiges Reformwerk ? Rechtsgeschichte – Legal History Rg 20 ( 2012 ) 450. 702 Vgl Schubert Werner ( hg ), Quellen. I. Abteilung. Band 1, XIV sowie XVII.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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