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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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177 Die österreichische Reformdiskussion in der Zwischenkriegszeit Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ psychologische Verhältnisse « 726. Von Mittermaier abgesehen wurde der Gegen-Entwurf des Kartells jedoch kaum zur Kenntnis genommen.727 5. Der Entwurf 1927 Die deutschen Landesregierungen sowie die maßgeblichen Ausschüsse des deutschen Reichsrates unterzogen den Amtlichen Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs 1925 einer Nachprüfung. Das unter Mitwirkung von Kadečka entstandene Ergebnis wurde am 13. Ap- ril 1927 vom Reichsrat verabschiedet und am 14. Mai 1927 als » Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs « zur Beschlussfassung im Reichstag eingebracht. Nach zweitägiger Debatte im Plenum über- wies der Reichstag den Entwurf an den neu geschaffenen Strafrechts- ausschuss. Vorsitzender des Ausschusses war der Rechtswissenschaf- ter Wilhelm Kahl. Wenige Wochen später wurde der Entwurf zu einem Strafgesetzbuch in der Fassung der deutschen Regierungsvorlage mit einigen Abänderungen im österreichischen Nationalrat eingebracht.728 Ein Sonderausschuss des Nationalrates, der parallel zum Strafrechts- ausschuss des deutschen Reichstages tagte, beriet den Entwurf.729 Die Beschlüsse des deutschen und des österreichischen Ausschusses soll- ten in gemeinsamen Sitzungen der deutschen und der österreichischen parlamentarischen Strafrechtskonferenzen angeglichen werden. Der Entwurf 1927 trug eindeutig konservative Züge. Hinsichtlich der Strafbarkeit der gleichgeschlechtlichen Unzucht glich der Text der deutschen und der österreichischen Regierungsvorlage dem Entwurf 1919, regelte aber die einfache mann-männliche Unzucht ( § 296 ) und die qualifizierten Fälle ( § 297 ) jeweils in einem eigenen Paragraphen. Als schwere Unzucht galt die Nötigung zur Unzucht mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben sowie die Nötigung zur Unzucht durch Missbrauch einer auf einem Dienst- oder 726 Mittermaier Wolfgang, Sittlichkeit und Strafrecht, JW 1927, 2681. 727 Vgl Sommer Kai, Strafbarkeit 251. 728 49 BlgStenProtNR 5. Session 3. GP. Die Änderungen betrafen insbesondere die Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag, die Unterbringung in einer Anstalt und die Abtreibung, siehe die Auflistung bei Schubert Werner ( hg ), Quellen zur Re- form des Straf- und Strafprozeßrechts. I. Abteilung. Weimarer Republik ( 1918–1932 ). Band 3. Protokolle der Strafrechtsausschüsse des Reichstags. 1. Teil ( 1995 ) XXXI. 729 Vgl dazu sowie zur Besetzung des Sonderausschusses Loebenstein Herbert, Strafrecht und Strafprozeßrecht, in Schambeck Herbert ( hg ), Parlamentarismus und öffentli- ches Recht in Österreich. Entwicklung und Gegenwartsprobleme II ( 1993 ) 973 ( 985 ).
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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