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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Seite - 183 -
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183 Die österreichische Reformdiskussion in der Zwischenkriegszeit Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ Darüber hinaus könne » jeder mit seinem Körper tun [ . ], was ihm be- liebt, wenn er dabei keinem andern einen Schaden zufügt. « 754 Desglei- chen betonte Eisler, dass es sich beim Sexualleben eines Menschen um einen Teil des Privatlebens handle, der für das Strafrecht jedenfalls dann unbeachtlich sei, » soweit es die Schranken nicht überschreitet, die der Begriff des Privatlebens bei vernünftiger Auslegung zieht « 755. Nach Ansicht des sozialdemokratischen Abgeordneten Friedrich Auster- litz hatte das Strafrecht ausschließlich der Hintanhaltung einer Schädi- gung fremder schutzbedürftiger und berechtigter Interessen und einer Verhinderung öffentlichen Ärgernisses zu dienen.756 Kritisiert wurde auch die Verwendung des Begriffs » Unzucht «, der der Rechtsprechung schon de lege lata Schwierigkeiten bereitete und nun in den einzelnen Strafbestimmungen eine je unterschiedliche Be- deutung aufwies. Nach Ramek war darunter prinzipiell » jede Art der geschlechtlichen Befriedigung zu verstehen, einschließlich des Bei- schlafes « 757, einige Delikte würden den Tatbestand jedoch enger fas- sen. Dennoch handle es sich um » jene Bezeichnung, die diesen Delik- ten wirklich am nächsten kommt. « 758 Ob durch § 296 der Tatbestand der gleichgeschlechtlichen Unzucht zwischen Männern klar umrissen wurde, blieb zweifelhaft. Der Christlichsoziale Anton Jerzabek erachtete den Ausdruck » beischlafähnliche Handlung « zwar für wenig glücklich, konstatierte aber, dass er » jedenfalls die Form der Unzucht [ bezeichne ], die unter Strafe gestellt wird. « 759 Die Einschränkung, die damit verbun- den war, erschien ihm allerdings als » zu milde «. Leuthner hielt es dage- gen für fraglich, wann eine beischlafähnliche Handlung zwischen zwei Männern vorliege. Austerlitz kritisierte den Begriff schlichtweg als » viel- deutig «.760 754 StenProt 42. Sitzung des Strafrechts-Ausschusses am 23. Jänner 1930, Parlaments- archiv Wien. 755 StenProt 44. Sitzung des Sonderausschusses zur Beratung des Strafgesetzbuches am 31. Jänner 1930, Parlamentsarchiv Wien. 756 Vgl StenProt 42. Sitzung des Strafrechts-Ausschusses am 23. Jänner 1930, Parla- mentsarchiv Wien. 757 StenProt 40. Sitzung des Sonderausschusses zur Beratung des Strafgesetzbuches am 16. Jänner 1930, Parlamentsarchiv Wien. 758 StenProt 40. Sitzung des Sonderausschusses zur Beratung des Strafgesetzbuches am 16. Jänner 1930, Parlamentsarchiv Wien. 759 StenProt 42. Sitzung des Strafrechts-Ausschusses am 23. Jänner 1930, Parlaments- archiv Wien. 760 Vgl StenProt 42. Sitzung des Strafrechts-Ausschusses am 23. Jänner 1930, Parla- mentsarchiv Wien.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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