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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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193 Zusammenfassung Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ beschränkt. Die nach Kriegsende einsetzende deutsch-österreichische Zusammenarbeit zwischen Radbruch und Kadečka führte schließlich zum Radbruchschen Entwurf 1922 als Kompromissergebnis. Dieser Ent- wurf stellte die einfache gleichgeschlechtliche Unzucht straflos, wie es Türkel bereits anlässlich der Besprechung der Sittlichkeitsdelikte des deutschen Entwurfs 1919 in der Österreichischen Kriminalistischen Vereinigung gefordert und auch Kadečka in seinem Gegenentwurf ver- treten hatte. Mit der Aufgabe des Radbruchschen Entwurfs und der Ausarbeitung des Amtlichen Entwurfs eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches 1925 wurde die Strafbarkeit der einfachen gleichge- schlechtlichen Unzucht unter Männern wieder hergestellt. Obwohl in den Begründungen zu diesem Entwurf sexualwissenschaftliche Forde- rungen ausdrücklich erwähnt wurden, fanden sie inhaltlich keinerlei Berücksichtigung. Auch der Gegen-Entwurf des Kartells für Sexualre- form, das auf Aufforderung des Wissenschaftlich-humanitären Komi- tees und des Hirschfeldschen Instituts für Sexualforschung gegründet worden war, blieb unbeachtet. Der auf dem Amtlichen Entwurf 1925 ba- sierende Entwurf 1927 erwies sich im Hinblick auf die gleichgeschlecht- liche Unzucht als konservativ, schränkte allerdings die Strafbarkeit bei einfacher Unzucht auf beischlafähnliche Handlungen ein. Die öffent- liche Meinung war hinsichtlich der Strafbarkeit der widernatürlichen Unzucht gespalten. Konservative Kreise in Österreich kritisierten die Beschränkung der Strafdrohung auf den Verkehr unter Männern, die medizinische Fachwelt zeigte sich vielfach über die Beibehaltung der Strafbestimmungen enttäuscht. Wie schon bei der Zurechnungsfähig- keit hatten sich psychiatrische und sexualwissenschaftliche Auffassun- gen in der Frage des strafrechtlichen Umgangs mit der konträren Sexu- alempfindung nicht durchzusetzen vermocht. Der Sonderausschuss des österreichischen Nationalrates zur Bera- tung des Strafgesetzentwurfes konnte in der Spezialdebatte keine Ei- nigung hinsichtlich der Strafbarkeit der einfachen Unzucht erzielen. Während sie von den sozialdemokratischen Abgeordneten – vielfach unter Berufung auf medizinische Forschungen – abgelehnt wurde, tra- ten die Vertreter der christlich-sozialen und der großdeutschen Partei mit dem Hinweis auf die drohende » Zerrüttung des Volkes « vehement für ihre Beibehaltung ein. Ob sich die Beibehaltung oder die Aufhebung des Straftatbestandes eher eigneten, das öffentliche in Erscheinung Tre- ten der Konträrsexuellen, die Zunahme an Publikationen über das » Las- ter « und das Erpresserunwesen einzudämmen, blieb ungeklärt. Eine
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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