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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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212 V. Das Verfahren Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ Höchstmaß gebunden.871 Im vereinfachten Verfahren trat an die Stelle der Anklageschrift der Strafantrag des Staatsanwalts. Dieser enthielt weder eine Begründung noch wurde er den Beschuldigten zugestellt,872 musste aber die den Beschuldigten zur Last gelegte Tat deutlich und individualisierend bezeichnen.873 Hatte eine Voruntersuchung stattge- funden, war der Antrag beim Untersuchungsrichter einzubringen, sonst unmittelbar beim Einzelrichter. Die Möglichkeit des Einspruches an das Oberlandesgericht wie gegen die Anklage im ordentlichen Verfah- ren gab es nicht, auch der Einzelrichter konnte den Inhalt des Strafan- trages vor und außerhalb der Hauptverhandlung keiner Überprüfung unterziehen. Von Amts wegen war eine Prüfung des Antrages durch den Untersuchungsrichter und die Ratskammer vorzunehmen.874 Um das Fehlen erstinstanzlicher Garantien wie des Einspruches auszugleichen, sollten nur besonders qualifizierte Richter zu Einzel- richtern in Verbrechens- und Vergehensfällen berufen werden ( Art II Strafprozeßnovelle 1918 ). Außerdem war gem § 500 Z 1 StPO 1873 idF der Strafprozeßnovelle 1918 für das vereinfachte Verfahren eine Pflichtver- teidigung vorgesehen. Hatten Beschuldigte nicht schon im Vorverfah- ren einen Verteidiger bestellt oder dem Gericht innerhalb angemesse- ner Frist nach der Vorladung zur Hauptverhandlung namhaft gemacht, so musste von Amts wegen ein Verteidiger für das ganze Verfahren be- stellt werden.875 Die Strafprozeßnovelle 1924 erlaubte Beschuldigten, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatten, die Ablehnung der Bestel- lung eines Pflichtverteidigers ( Art I Z 2 ). Gegen Urteile im vereinfachten Verfahren war die » volle « Berufung wegen vorliegender Nichtigkeits- gründe, wegen des Ausspruchs über die Schuld, die Strafe und wegen der Entscheidung über privatrechtliche Ansprüche das allein zulässige 871 Hielt der Einzelrichter eine strengere Strafe für angemessen, hatte er die Hauptver- handlung ( und damit das Verfahren ) gem § 500 Z 8 StPO 1873 idF der Strafprozess- novelle 1918 abzubrechen. Diesfalls hatte der Staatsanwalt binnen drei Tagen seine Anträge wegen Einleitung des gesetzlichen Verfahrens einzubringen, vgl Kastner Oswald, Aus der Werkstatt des vereinfachten Verfahrens, Gerichts-Zeitung 1919, 145 ( 216 ). 872 Vgl Steininger Einhard in Weinzierl Erika / Ardelt Rudolf ( hg ), Justiz VII 60; sowie Löff- ler Alexander, Strafprozeßnovelle 84. 873 Ausführlich dazu Kastner Oswald, Gerichts-Zeitung 1919, 145 f. Siehe auch Gleispach Wenzeslaus, Das österreichische Strafverfahren. Systematisch dargestellt 2 ( 1924 ) 335. 874 Vgl Löffler Alexander, Strafprozeßnovelle 84. 875 Eingehend dazu sowie insbesondere zur Abgrenzung vom so genannten Armen- verteidiger vgl Kastner Oswald, Gerichts-Zeitung 1919, 148 f.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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