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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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224 V. Das Verfahren Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ vor: Das Oberlandesgericht entschied über Berufungen gegen erstins- tanzliche Urteile in Jugendsachen gem § 21 Abs 3 JGG 1928 in Versamm- lungen von zwei Richtern und drei Jugendschöffen beziehungsweise Jugendschöffinnen. Waren sowohl jugendliche als auch erwachsene Personen an einer strafbaren Handlung beteiligt, so musste das Strafverfahren gegen Ju- gendliche gem § 31 JGG 1928 abgesondert geführt werden.928 Im Verfah- ren gegen Jugendliche waren erwachsene Mitbeschuldigte allenfalls als Zeugen und Zeuginnen zu vernehmen, durften dann nicht verei- digt werden und konnten sich unter Umständen des Zeugnisses ent- schlagen. Dasselbe galt für Jugendliche im Hauptverfahren gegen die erwachsenen Beschuldigten.929 Mitunter wurde jedoch jegliches Zu- sammentreffen zwischen jugendlichen und erwachsenen Mitbeschul- digten als nachteilig angesehen. Im Fall von Margarethe H., der die Anklage Unzucht wider die Natur mit den Erwachsenen Anna S., Leo- poldine S., Franziska F. und Anna M. sowie Unzucht mit einem Hund vorwarf, fand das Verfahren gegen die jugendliche Margarethe H. vor dem Landesgericht Linz statt, um » diesselbe überhaupt nicht mehr, auch nicht aus Anlass der Verhandlung, mit ihrem seinerzeitigen Wie- ner Milieu in Berührung zu bringen. « 930 Über die anderen Angeklagten wurde entsprechend der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts in Wien verhandelt. § 32 JGG 1928 verpflichtete das Gericht, in Strafverfahren gegen Ju- gendliche deren Lebensverhältnisse sowie all jene Umstände zu erfor- schen, die zur Beurteilung der körperlichen und geistigen Eigenart der Beschuldigten dienen konnten. Zu diesem Zweck holten die Gerichte standardisierte Schulauskunftsbögen ein, die über den schulischen Fortschritt der jugendlichen Beschuldigten und das Verhalten in der Schule sowie den körperlichen und geistigen Zustand der Jugendlichen und Eltern Aufschluss geben sollten.931 Darüber hinaus konnten die Ju- gendämter und die Jugendgerichtshilfe zur Mitwirkung bei den Ermitt- 928 Dazu auch Donath Rudolf, Die prozessualen Bestimmungen des Jugendgerichtsge- setzes, Gerichts-Zeitung 1929, 4 ( 9 ). 929 Diese Regelung wurde teilweise für die Rechtsfindung als nachteilig angesehen, vgl Butschek Franz, ZStW 1931, 990. 930 OÖLA, BG / LG Linz Sch 343, 13 Vr 810 / 29, Schreiben an den Jugendgerichtshof Wien ( undatiert ). 931 Zu den Fragebögen und deren Bedeutung vgl auch Kapitel VII.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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