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Anzeigen durch Sicherheitsbehörden
Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶
Der Diebstahl war vom Dienstgeber des Johann K. angezeigt worden. Im
Zuge der Befragung durch den Kriminalbeamten berichtete nun Johann
K. seinerseits von den Unzuchtsfällen.1039
Eine Besonderheit stellten jene Verfahren dar, in denen sich der
Anfangsverdacht der Sicherheitsbehörden auf illegale politische Tä-
tigkeiten richtete, tatsächlich aber nicht solche, sondern unzüchtige
Handlungen » entdeckt « wurden. Schon seit Herbst 1932 sah sich die po-
litische Opposition immer stärker werdenden Repressionen durch die
österreichische Regierung unter Bundeskanzler Engelbert Dollfuß aus-
gesetzt. Diese traten vor allem auch auf polizeilichem Gebiet zu Tage.1040
Im Juni 1933 kam es zur Errichtung von Sicherheitsdirektionen in den
Bundesländern.1041 Als Bundesbehörden waren sie direkt dem Bundes-
kanzleramt unterstellt. Die Zuständigkeit der Landeshauptleute, denen
das Sicherheitswesen bis dahin im Wege der mittelbaren Bundesver-
waltung zugefallen war, wurde damit beseitigt. Sicherheitswesen und
Exekutive standen nun ganz zur VerfĂĽgung der austrofaschistischen Re-
gierung.1042
Nachdem 1933 mittels » Notverordnung « der Bundesregierung zuerst
die Betätigung der Kommunistischen Partei in Österreich, dann jene
der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei sowie schlieĂźlich
im Februar 1934 auch der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Ă–ster-
1039 Kam es in derartigen Fällen zu einer Verurteilung, so bestand zwischen den ein-
zelnen Delikten Realkonkurrenz, die gem § 34 StG 1852 bei der Strafbemessung da-
hingehend zu berĂĽcksichtigen war, dass nach jenem Verbrechen gestraft werden
musste, dass die strengste Strafdrohung aufwies. Die übrigen Gesetzesverstöße
waren zu berücksichtigen ( Absorptionsprinzip mit Straferhöhung ), vgl Lammasch
Heinrich / Rittler Theodor, GrundriĂź 5 206.
1040 Vgl Reiter-Zatloukal Ilse, Repressivpolitik und Vermögenskonfiskation 1933–1938, in
Reiter-Zatloukal Ilse / Rothländer Christiane / Schölnberger Pia ( hg ), Österreich 1933–
1938. Interdisziplinäre Annäherungen an das Dollfuß-Schuschnigg-Regime ( 2012 )
61; Reiter-Zatloukal Ilse, Politische Radikalisierung, NS-Terrorismus und » innere
Sicherheit « in Österreich 1933–1938. Strafrecht, Polizei und Justiz als Instrumente
des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes, in Härter Karl / de Graaf Beatrice ( hg ), Vom Ma-
jestätsverbrechen zum Terrorismus. Politische Kriminalität, Recht, Justiz und Po-
lizei zwischen FrĂĽher Neuzeit und 20. Jahrhundert ( 2012 ) 271 ( 286 ff ).
1041 Verordnung der Bundesregierung vom 13. Juni 1933 ĂĽber die Bestellung von Sicher-
heitsdirektoren des Bundes in den Bundesländern, BGBl 1933 / 226.
1042 Vgl Neugebauer Wolfgang, Repressionsapparat und -maßnahmen 1933–1938, in Tálos
Emmerich / Neugebauer Wolfgang ( hg ), Austrofaschismus. Politik – Ökonomie – Kul-
tur 1933–1938 5 ( 2005 ) 298 ( 311 f ); Schmidl Erwin A., Zwischen Bürgerkrieg und » An-
schluß «: Die Österreichische Gendarmerie 1934 bis 1938, in Hörmann Fritz / Hesztera
Gerald ( hg ), Gefahr 148.
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Buch Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin"
Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Titel
- Verkehrte Leidenschaft
- Untertitel
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Autor
- Elisabeth Greif
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 478
- Kategorie
- Recht und Politik