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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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276 VII. Von der Anzeige zur Anklage Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ G. eine Falle gestellt.1175 Zwei Wachmännern hielten » in Zivil gekleidet zur angegebenen Zeit im Gesträuche beim Brunnenwaldeingang nach diesem Mann Vorpaß. « 1176 Der verdächtige Josef Sl. erschien und ver- schwand mit Josef G. zwischen zwei Kornfeldern. Als der Knabe wenig später um Hilfe schrie, eilten die Wachebeamten dorthin, nahmen Josef Sl. fest und erstatteten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Bereits am nächsten Tag beantragte der Staatsanwalt die Bestrafung des Josef Sl. wegen versuchter Unzucht wider die Natur.1177 Für gewöhnlich löste eine hinlänglich plausible und glaubwürdige Anzeige jedoch zunächst eine Reihe weiterer Verfahrensschritte aus, be- vor es zur Anklageerhebung, zum Strafantrag oder aber zur Zurückle- gung der Anzeige beziehungsweise zur Einstellung des Verfahrens kam. Vorerhebung und Voruntersuchung, die gemeinsam das so genannte » Vorverfahren « bildeten, sollten dazu dienen, den Inhalt der Strafan- zeige zu prüfen und zu ergänzen, den Verdacht gegen eine bestimmte Person zu erhärten, Beweismittel zu sammeln, Gutachten über eine allfällige Unzurechnungsfähigkeit der Beschuldigten anzufordern. Sie sollten den öffentlichen Ankläger in die Lage versetzen, sich für oder gegen eine Anklage oder einen Strafantrag zu entscheiden. B. Vorerhebungen und Voruntersuchung Um die nötigen Anhaltspunkte für die Veranlassung eines Strafverfah- rens gegen eine bestimmte Person oder für die Zurücklegung der An- zeige zu erhalten, konnte der Staatsanwalt gem § 88 StPO 1873 durch den Untersuchungsrichter, die Bezirksgerichte oder die Sicherheitsbe- hörden Vorerhebungen führen lassen. » [ O ]b der einer bestimmten Per- son zur Last gelegte Sachverhalt einer strafbaren Handlung zum Gegen- stand der Anklage zu machen sei « 1178, war in der Voruntersuchung gem 1175 Zu diesem Fall auch Kapitel VI. 1176 OÖLA, BG / LG Linz Sch 311, Vr VI E 787 / 25, Anzeige vom 15. Juni 1925. 1177 Auch hinsichtlich des 42-jährigen Knechtes Ignaz M., dem vorgeworfen wurde, den zwölfjährigen Hauptschüler Gottfried B. » wiederholt in der niederträchtigsten Art und Weise geschändet « zu haben, beantragte der Staatsanwalt schon am Tag nach der Anzeige die Bestrafung im vereinfachten Verfahren. Ignaz M. hatte die Tat be- reits bei seiner Befragung durch die Gendarmerie zugegeben, vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 511, 6 E Vr 2393 / 37. 1178 Lohsing Ernst, Strafprozeßrecht 3 302.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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