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Das Suchen und Finden von Beweisen
Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶
würde ihnen » [ d ]as objektive Hinstellen von Tatsachen [ … ] selten gelin-
gen « 1264. Auch auf das Geschlecht der aussagenden Person gelte es Be-
dacht zu nehmen. Die Aussagen von Frauen durften nach Gross’ Ansicht
nicht nach den gleichen Maßstäben beurteilt werden wie jene von Män-
nern, da dies unweigerlich zu Fehlern im Strafprozess führe.1265 Schon
bei der Befragung von Zeuginnen sei darauf Rücksicht zu nehmen, dass
Frauen die Einvernahme als Zeugin vielfach als » Schande « empfänden
und daher nur zurückhaltend aussagten.1266 Eingehendes Studium und
die Erfahrung, die aus der sorgfältigen Beobachtung der Vernommenen
sowie ihrer Umgebung resultierte, sollten die Vernehmenden in die Lage
versetzten, die jeweiligen Aussagen richtig einzuschätzen.1267
Über die Angaben der Zeuginnen und Zeugen waren Vernehmungs-
protokolle aufzunehmen. Diese mussten den Ort, das Jahr und den Tag
bezeichnen, an dem sie aufgenommen worden waren und die Perso-
nen, die bei ihrer Aufnahme zugegen gewesen waren. Bei Zeugenver-
nehmungen wurde außerdem regelmäßig der Name, das Alter, der Ge-
burtsort, die Religionszugehörigkeit, der Familienstand, der Beruf und
der Wohnort der vernommenen Person vermerkt.1268 Der Vernehmung
hatte die Ermahnung voranzugehen, alle Fragen wahrheitsgemäß zu
beantworten. Diese Wahrheitserinnerung war gleichfalls im Protokoll
zu vermerken.1269 Daran schloss sich der eigentliche Inhalt der Zeugen-
aussage an. Die Niederschrift hatte die Aussagen der Vernommenen
» mit möglichster Treue und Vollständigkeit, jedoch in der Regel bloß
ihrem wesentlichen Inhalte nach « 1270 wiederzugeben. Die vom Unter-
1264 Gross Hans, Kriminal-Psychologie 2 489. Zu den Zeugenaussagen alter Menschen vgl
auch Hellwig Albert, Psychologie und Vernehmungstechnik bei Tatbestandsermitt-
lungen. Eine Einführung in die forensische Psychologie für Polizeibeamte, Richter,
Staatsanwälte, Sachverständige und Laienrichter ( 1927 ) 212 ff.
1265 Vgl Gross Hans, Kriminal-Psychologie 2 387 ff.
1266 Vgl Heilberg Adolf, Zum Aussagestudium. Beobachtungen aus der gerichtlichen
Praxis, Beiträge zur Psychologie der Aussage 1903 / 04, 100 ( 105 ). Auch Ortmann ge-
langt in ihrer Fallstudie zu dem Ergebnis, dass Frauen zu gerichtlichen Aussagen
insgesamt weniger bereit waren, vgl Ortmann Alexandra, Geschichte und Gesell-
schaft 2009, 641 f.
1267 Vgl Gross Hans / Höpler Erwein, Handbuch I 7 44 ff.
1268 Waren diese Angaben schon durch die Sicherheitsbehörden erhoben worden, gab
das Protokoll meist nur den Namen der oder des Vernommenen wieder und ver-
wies bezüglich des » Nationale « auf den Akt.
1269 Vgl § 165 StPO 1873. Die Unterlassung der Wahrheitserinnerung begründete jedoch
weder Nichtigkeit noch eine Befreiung von der Verantwortung für den Inhalt der
Aussage, vgl Lohsing Ernst, Strafprozeßrecht 3 252 f.
1270 Seefeld Carl, Protokoll 4 16. Siehe auch § 104 StPO 1873.
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Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Titel
- Verkehrte Leidenschaft
- Untertitel
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Autor
- Elisabeth Greif
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 478
- Kategorie
- Recht und Politik