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Das Suchen und Finden von Beweisen
Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶
aber als unwillkommen 1295 geschildert wurden. Da sich vor allem bei
Sittlichkeitsdelikten der Verdacht in einem gewissen Ausmaß häufig
auch auf die Opfer erstreckte,1296 hing es neben deren Alter 1297 vor al-
lem auch von ihrer Erzählleistung ab, ob sie im weiteren Verfahren als
Zeuginnen und Zeugen oder als Mittäterinnen und Mittäter angesehen
und vernommen wurden. Wie fließend die Grenzen zwischen Opfer
und Mittäter sein konnten, zeigt der Fall des im Mai 1915 geborenen
Stallbuben Alois Kl.1298 Im Juni 1929 wurde Alois Kl. zum ersten Mal
von Rayonsinspektor F. über Unzuchtsakte vernommen, die im Mai des-
selben Jahres angeblich zwischen ihm und Michael M. stattgefunden
hatten, dem 28-jährigen Sohn des Bauern, bei dem Alois Kl. bediens-
tet gewesen war. Die in der Gendarmerieanzeige wiedergegebene Aus-
sage des Buben erweckt weniger den Eindruck eines handelnden Sub-
jekts, als den einer Person, an der andere handelten: » Er [ Michael M. ]
verlangte von mir, ich soll mich zu ihm legen, welches Begehren ich
mit den Worten, daß ich arbeiten müsse, verneinte. Hierauf erfaßte er
mich mit beiden Händen, warf mich in das Heu und fing an, meinen
Geschlechtsteil zu betasten. « 1299 Die ablehnende Haltung, die Alois Kl.
daraufhin einnahm – » Ich drehte mich um und bemerkte, daß ich sol-
che Sachen nicht dulde « 1300 – genügte nach der zeitgenössischen Logik
nicht, um ihn von jeglichem Verdacht zu befreien.1301 Hinzu kam, dass
Alois Kl. nur wenige Tage » zu jung « war, um als strafmündig zu gelten
schlafenden Rudolf Fl. das Glied in den After einzuführen, vgl OÖLA, BG / LG Linz
Sch 482, 9 Vr 1369 / 36, Zeugenvernehmung vom 24. August 1936.
1295 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 356, 12 Vr 324 / 30, Zeugenvernehmung vom 6. Feb-
ruar 1930.
1296 Vgl Loetz Francisca, Sexualisierte Gewalt 1500–1850. Plädoyer für eine historische Ge-
waltforschung ( 2012 ) 89 f; Niehaus Michael / Lück Christian in Reichertz Jo / Schneider
Manfred ( hg ), Sozialgeschichte 127 f. So wurde etwa auch über den vierzehnjährigen
Handelslehrling Friedrich P., den der 56jährige Gustav K. angeblich zu unzüchtigen
Handlungen verleiten wollte, vermerkt, dass er » bei seinen Aussagen sehr vorsichtig
und zurückhaltend war « und » allem Anschein nach noch viel mehr wissen dürfte «,
OÖLA, BG / LG Linz Sch 490, 8d Vr 2193 / 36, Meldung vom 10. November 1936.
1297 Vgl Kapitel VI.
1298 Hier wird auch deutlich, wie ungeübt die Strafverfolgungsbehörden ein halbes Jahr
nach Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes 1928 noch im Umgang mit der neuen
Bedeutung waren, die dem Alter der Opfer von Sittlichkeitsdelikten nunmehr zu-
zumessen war. Siehe dazu auch Robertson Stephen, Gender & History 2006, 357.
1299 OÖLA, BG / LG Linz Sch 345, 12 Vr 983 / 29, Anzeige vom 26. Juni 1929.
1300 OÖLA, BG / LG Linz Sch 345, 12 Vr 983 / 29, Anzeige vom 26. Juni 1929.
1301 Siehe etwa Näcke Paul, Zur Psychologie der Kinder als Opfer von Sittlichkeitsver-
brechen, Archiv für Kriminal-Anthropologie und Kriminalistik, Bd 32, 1908 / 09, 149.
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Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Titel
- Verkehrte Leidenschaft
- Untertitel
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Autor
- Elisabeth Greif
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 478
- Kategorie
- Recht und Politik