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Das Suchen und Finden von Beweisen
Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶
so wurde die » Beischaffung « der Strafkarte regelmäßig vom Staatsan-
walt beantragt.1384 Die Führung der Strafkarten selbst stieß in der Praxis
allerdings immer wieder auf Kritik. In Zweifel gezogen wurde vor allem
der Wahrheitsgehalt der allgemeinen Aufzeichnungen, bei denen » die
Daten überhaupt wohl nur in einer kleinen Zahl der Fälle richtige « 1385
seien. Vor allem die Angaben der Beschuldigten seien zu beanstanden,
da diese » aus den verschiedensten Gründen « 1386 Ursache hätten, falsche
Daten anzugeben. Weniger Bedenken begegneten dagegen die Angaben
über frühere Verurteilungen, die im Vorverfahren routinemäßig durch
Einholung der Strafkarten erhoben wurden.1387
Noch umstrittener als die Verlässlichkeit der Strafkarten war der
Beweisgehalt der Leumundsnoten. Das österreichische Strafverfah-
ren räumte der » Würdigung des Vorlebens des Beschuldigten « einen
» hervorragende[ n ] Platz « ein.1388 Der Rechtslehre schienen jedoch die –
im Regelfall durch die Heimatgemeinde der Beschuldigten ausgestell-
ten 1389 – Leumundsnoten nur schlecht geeignet, diesen Platz auszufüllen.
Den von der Gemeindevorstehung abgegebenen Leumundszeugnissen
wurden » unpassende Abstractionen « 1390 sowie » stylistische, sprachli-
che und logische Monstruositäten « 1391 vorgeworfen. Tatsächlich fie-
len die Beurteilungen der Beschuldigten in der Praxis im Allgemeinen
eher kurz aus und beschränkten sich etwa auf die Feststellung, dass
über sie » nichts Nachteiliges « bekannt sei.1392 Das Fehlen von Vorstrafen
machte für sich allein noch keinen » guten « Leumund aus: Ein solcher
erforderte zusätzlich besondere charakterliche Eigenschaften die den
1384 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 339, 6 Vr 449 / 29, Antrag vom 25. März 1929; OÖLA, BG / LG
Linz Sch 346, 13 Vr 1117 / 29, Antrag vom 10. Juli 1929.
1385 Paul Friedrich, Strafkarten und Strafregister, Archiv für Kriminal-Anthropologie und
Kriminalistik, Bd 3, 1900, 208 ( 212 ). Ähnlich auch Anonym, Das Recht 1904 / 05, 342.
1386 Paul Friedrich, Archiv für Kriminal-Anthropologie und Kriminalistik, Bd 3, 1900, 212.
1387 Vgl auch den Befund bei Habermas Rebekka, Diebe 100.
1388 Vgl Steger Heinrich, Leumundsnoten, Conduitelisten und Auskunftstabellen, JBl
1880, 407. Lohsing zeigte sich dagegen verwundert, dass den Leumundszeugnissen
in der Praxis immer noch so großes Gewicht beigemessen wurde, vgl Lohsing Ernst,
Strafzumessung und Versuchsstrafe, Archiv für Kriminal-Anthropologie und Kri-
minalistik, Bd 24, 1906, 1 ( 7 ).
1389 Vgl B. A., Auch ein Wort über die Leumundszeugnisse, JBl 1880, 433. Neben den
Gemeindevorstehungen wurden in der Praxis auch Gendarmeriebeamte um Leu-
mundsauskünfte ersucht, siehe Lichem Arnold, Ausforschungsdienst 141.
1390 Steger Heinrich, JBl 1880, 407.
1391 B. A., JBl 1880, 433.
1392 Vgl etwa OÖLA, BG / LG Linz Sch 339, 13 Vr 450 / 29 Leumundschreiben ( undatiert );
OÖLA, BG / LG Linz Sch 349, 11 Vr 1469 / 29, Leumundschreiben ( undatiert ).
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Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Titel
- Verkehrte Leidenschaft
- Untertitel
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Autor
- Elisabeth Greif
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 478
- Kategorie
- Recht und Politik