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316 VII. Von der Anzeige zur Anklage
Elisabeth Greif • Verkehrte
Leidenschaft¶
führten Fragen erlaubten kurze, mitunter nur aus einem oder wenigen
Worten bestehende Antworten. Wurden mehrere Schulen um Auskunft
über ein und dieselbe Person ersucht, so fielen die Ergebnisse bisweilen
sehr unterschiedlich aus.1416
Jugendliche begegneten ähnlichen Anforderungen an charakterlich
» einwandfreies « Verhalten wie Erwachsene: Wahrheitsliebe, Fleiß, ge-
duldiges Entgegennehmen von Strafen und Zurechtweisungen und eine
mäßige Lebensweise.1417 Beiden Gruppen bescheinigte man vor allem
dann einen » guten Leumund «, wenn sie derlei traditionelle Pflichtwerte
verwirklichten, einer geregelten Arbeit nachgingen und fest in ihrem
sozialen Umfeld verankert waren. Die diesbezüglich im Vorverfahren
in Form von Strafkarten, Leumundszeugnissen und Jugenderhebungen
erhobenen Beweismittel dienten zum einen dazu, die Glaubwürdigkeit
von Aussagen zu beurteilen, zum anderen zog man sie aber auch zur
Beantwortung der Frage heran, ob Beschuldigte als zur Tat fähig er-
achtet wurden.1418 Bei der Beurteilung dieser Frage erlangte schließlich
auch der professionelle Blick gerichtsärztlicher Sachverständiger zu-
nehmend an Bedeutung.
5. Psychiatrische Befunde und Gutachten
Psychiatrische Befunde und Gutachten unterschieden sich von den an-
deren im Rahmen der Unzuchtsverfahren erhobenen Beweismitteln in-
sofern, als sie nicht als Beweis oder Indiz dafür dienten, dass eine be-
stimmte Tat stattgefunden hatte oder möglich war.1419 Beweisthema der
1416 So gab eine Volksschule den schulischen Fortgang von Stephanie Fr. mit » mittel «,
eine andere mit » recht schwach « und zwei weitere mit » schlecht « beziehungsweise
» minder « an. Das Verhalten des Mädchens gegenüber Strafen wurde zweimal als
» gleichgültig «, einmal als » empfänglich für Lob « und schließlich als » scheinbar
sich alles zu Herzen nehmend doch längere Zeit nicht anhaltend « beschrieben. Vgl
OÖLA, BG / LG Linz Sch 486, 8c Vr 1723 / 36, Fragebögen ( undatiert ).
1417 Allerdings stellte man bei Jugendlichen eine höhere Beeinflussbarkeit in Rech-
nung. Auch beim Fehlen eines Elternteils fielen die Beurteilungen nachsichtiger
aus, vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 366, 13 Vr 1575 / 30, Schreiben vom 17. November 1930.
1418 Vgl auch Hommen Tanja, Sittlichkeitsverbrechen 180 f. Eine bedeutende Rolle spiel-
ten Auskünfte über Vorstrafen und Leumund beziehungsweise Lebensverhältnisse
und charakterliche Eigenschaften bei Jugendlichen auch bei der Frage der Straf-
zumessung.
1419 Fast alle Beschuldigten, die einer gerichtsärztlichen Untersuchung unterzogen
wurden, hatten bereits vor der Begutachtung die vorgeworfenen Handlungen der
Sache nach zugegeben.
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Buch Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin"
Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Titel
- Verkehrte Leidenschaft
- Untertitel
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Autor
- Elisabeth Greif
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 478
- Kategorie
- Recht und Politik