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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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316 VII. Von der Anzeige zur Anklage Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ führten Fragen erlaubten kurze, mitunter nur aus einem oder wenigen Worten bestehende Antworten. Wurden mehrere Schulen um Auskunft über ein und dieselbe Person ersucht, so fielen die Ergebnisse bisweilen sehr unterschiedlich aus.1416 Jugendliche begegneten ähnlichen Anforderungen an charakterlich » einwandfreies « Verhalten wie Erwachsene: Wahrheitsliebe, Fleiß, ge- duldiges Entgegennehmen von Strafen und Zurechtweisungen und eine mäßige Lebensweise.1417 Beiden Gruppen bescheinigte man vor allem dann einen » guten Leumund «, wenn sie derlei traditionelle Pflichtwerte verwirklichten, einer geregelten Arbeit nachgingen und fest in ihrem sozialen Umfeld verankert waren. Die diesbezüglich im Vorverfahren in Form von Strafkarten, Leumundszeugnissen und Jugenderhebungen erhobenen Beweismittel dienten zum einen dazu, die Glaubwürdigkeit von Aussagen zu beurteilen, zum anderen zog man sie aber auch zur Beantwortung der Frage heran, ob Beschuldigte als zur Tat fähig er- achtet wurden.1418 Bei der Beurteilung dieser Frage erlangte schließlich auch der professionelle Blick gerichtsärztlicher Sachverständiger zu- nehmend an Bedeutung. 5. Psychiatrische Befunde und Gutachten Psychiatrische Befunde und Gutachten unterschieden sich von den an- deren im Rahmen der Unzuchtsverfahren erhobenen Beweismitteln in- sofern, als sie nicht als Beweis oder Indiz dafür dienten, dass eine be- stimmte Tat stattgefunden hatte oder möglich war.1419 Beweisthema der 1416 So gab eine Volksschule den schulischen Fortgang von Stephanie Fr. mit » mittel «, eine andere mit » recht schwach « und zwei weitere mit » schlecht « beziehungsweise » minder « an. Das Verhalten des Mädchens gegenüber Strafen wurde zweimal als » gleichgültig «, einmal als » empfänglich für Lob « und schließlich als » scheinbar sich alles zu Herzen nehmend doch längere Zeit nicht anhaltend « beschrieben. Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 486, 8c Vr 1723 / 36, Fragebögen ( undatiert ). 1417 Allerdings stellte man bei Jugendlichen eine höhere Beeinflussbarkeit in Rech- nung. Auch beim Fehlen eines Elternteils fielen die Beurteilungen nachsichtiger aus, vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 366, 13 Vr 1575 / 30, Schreiben vom 17. November 1930. 1418 Vgl auch Hommen Tanja, Sittlichkeitsverbrechen 180 f. Eine bedeutende Rolle spiel- ten Auskünfte über Vorstrafen und Leumund beziehungsweise Lebensverhältnisse und charakterliche Eigenschaften bei Jugendlichen auch bei der Frage der Straf- zumessung. 1419 Fast alle Beschuldigten, die einer gerichtsärztlichen Untersuchung unterzogen wurden, hatten bereits vor der Begutachtung die vorgeworfenen Handlungen der Sache nach zugegeben.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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