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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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317 Das Suchen und Finden von Beweisen Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ Sachverständigenexpertisen war die Frage der Verantwortlichkeit der Be- schuldigten für die jeweilige Tat: Die Sachverständigen 1420 untersuchten, ob die Beschuldigten » konträrsexuell veranlagt « waren, und welchen Ein- fluss eine solche Veranlagung zum Tatzeitpunkt allenfalls auf die » Vor- stellungen, Triebe und Handlungen « der Beschuldigten gehabt haben mochte.1421 Im Unterschied zu Zeuginnen und Zeugen äußerten sich die gerichtsärztlichen Sachverständigen also über Wahrnehmungen, die sie erst im Auftrag des Gerichts gemacht hatten.1422 In Unzuchtsfällen spiel- ten » psychiatrische Befunde und Gutachten « an zwei Stellen eine Rolle: Von den insgesamt 29 » psychiatrischen Befunden und Gutachten «, die in den Verfahren wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht erstellt wurden, gab das Landesgericht Linz siebzehn bereits im Laufe des Vorverfahrens, also vor Erhebung der Anklage in Auftrag.1423 Zehn Gutachten wurden erst nach der Anklageerhebung auf Antrag des Beschuldigten oder seines Verteidigers erstellt. In der Hälfte dieser Fälle erfolgte der Antrag auf ge- richtsärztliche Untersuchung erst im Rahmen der Hauptverhandlung.1424 In zwei Fällen ließ sich nicht mehr eruieren, zu welchem Zeitpunkt des Verfahrens die Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben wurden.1425 Anlass zur Anordnung einer gerichtsärztlichen Begutachtung bo- ten etwa die medizinische Vorgeschichte 1426 der Beschuldigten oder 1420 Bei den Sachverständigen handelte es sich um Personen, die aufgrund ihrer beson- deren Fachkenntnisse beauftragt wurden, für den Prozess erhebliche Umstände unter Wahrheitspflicht zu bekunden und darüber ein Gutachten zu erstellen. Sie mussten von den Prozesssubjekten verschieden sein, vgl Lohsing Ernst, Strafpro- zeßrecht 3 258. 1421 Siehe dazu auch Kapitel III. 1422 Vgl Vargha Julius, Strafprozessrecht 2 221. In diesem Punkt bestand eine Parallele zu den Jugenderhebungen. 1423 Die meisten Gutachten wurden in der Zeit vor 1933 erstellt. Während der austro- faschistischen Ära ließ das Landesgericht Linz nur in sechs Fällen ein psychiatri- sches Gutachten anfertigen. 1424 Da hinsichtlich des Aufbaus und des Inhalts der Gutachten im Hinblick auf ihren Erstellungszeitpunkt kein Unterschied besteht, werden auch jene Gutachten, die erst nach Erhebung der Anklage erstellt wurden, schon hier in die Analyse mit- einbezogen. 1425 Die Gutachten werden im Urteil erwähnt, sind aber selbst nicht erhalten geblie- ben; vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 286, Vr VI 57 / 21, Urteil vom 11. November 1921; OÖLA, BG / LG Linz Sch 301, Vr II E 1042 / 23, Urteil vom 17. Dezember 1923. 1426 Die beschränkte Entmündigung des 56-jährigen pensionierten Oberbaurats Gus- tav K. ließ Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit entstehen. Er selbst berief sich auf eine Geisteskrankheit, die sich » in dem Sinne aus[ drückt ], daß die Hemmun- gen auf dem Gebiete der Sittlichkeit fehlen « und beantragte die Untersuchung seines Geisteszustandes, OÖLA, BG / LG Linz Sch 490, 8d Vr 2193 / 36, Vernehmung
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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