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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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318 VII. Von der Anzeige zur Anklage Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ die besonderen Umstände des Falles 1427. Beriefen sich Beschuldigte auf » Gedächtnisschwäche « 1428, » Nervenleiden « 1429, » krankhafte « 1430 oder » schwere « 1431 Veranlagung, konnten gleichfalls Zweifel an ihrer Zurech- nungsfähigkeit entstehen. Andere Tatverdächtige verantworteten sich ganz konkret mit » homosexuelle[ r ] Veranlagung « 1432 oder einem unwi- derstehlichen Trieb 1433 und ersuchten um ihre » Psychiatrierung «. Ne- ben dem Geständnis, bei dem es den Beschuldigten zumindest dem Prinzip nach offen stand, ob sie sich überhaupt, und wenn ja, ob sie sich wahrheitsgemäß äußern wollten, stellten die Sachverständigengut- achten damit eines der wenigen Beweismittel dar, auf dessen Erhebung die Beschuldigten einen gewissen Einfluss hatten.1434 Kam es zur Be- gutachtung, ging es für die Exploranden freilich nicht nur darum, ihre » vita sexualis « einem gerichtsärztlichen Experten anzuvertrauen. Nur wenn sich die autobiographischen Erzählungen und der gerichtsärztli- che Befund mit bestimmten pathologischen Erwartungen in Deckung des Beschuldigten vom 28. November 1936. Die Entmündigung des 39-jährigen pensionierten Postoberoffizials Alfred M. war bereits aufgehoben, anlässlich der Voruntersuchung wegen Verdachts der gleichgeschlechtlichen Unzucht ergaben sich erneut Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit, vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 345, 11 Vr 1095 / 29. 1427 Der Lehramtsanwärter Dr. Franz G. gab an, er habe » nicht sexuelle, sondern nur sozialpädagogische Gründe « gehabt, um die ihm vorgeworfenen Unzuchtshand- lungen zu begehen, OÖLA, BG / LG Linz Sch 423, 6 Vr 165 / 34, Niederschrift vom 5. Fe- bruar 1934. Der 27-jährige Beamte Franz B., der anlässlich eines Strafverfahrens im Jahr 1929 begutachtet wurde, war angeblich ein Jahr davor in den Selbstmord eines Schülers verwickelt gewesen, vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 338, 11 Vr 6 / 29, Nie- derschrift vom 30. Dezember 1928. 1428 OÖLA, BG / LG Linz Sch 295, Vr IX 1098 / 22, Vernehmung des Beschuldigten vom 15. Juli 1922. 1429 OÖLA, BG / LG Linz Sch 335, 6 Vr 1309 / 28, Anzeige vom 7. September 1928. 1430 OÖLA, BG / LG Linz Sch 332, 6 Vr 1619 / 28, Psychiatrischer Befund mit Gutachten vom 28. November 1928; OÖLA, BG / LG Linz Sch 340, 12 Vr 606 / 29, Vernehmung des Beschuldigten vom 15. April 1929, fortgesetzt am 19. April 1929. 1431 OÖLA, BG / LG Linz Sch 357, 11 Vr 396 / 30, Niederschrift vom 24. Jänner 1930. 1432 OÖLA, BG / LG Linz Sch 369, 6 Vr 162 / 31, Vernehmung des Beschuldigten vom 28. Fe- bruar 1931. 1433 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 396, 6 Vr 1444 / 32, Vernehmung des Beschuldigten vom 16. September 1932, fortgesetzt am 19. September 1932. 1434 Im Hinblick auf die Einvernahme von Zeuginnen und Zeugen kam es sowohl im Vorverfahren als auch nach Anklageerhebung kaum zu Anträgen oder Anregungen durch Beschuldigte, zu den wenigen Ausnahmen vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 344, 11 Vr 858 / 29, Vernehmung des Beschuldigten vom 10. Juni 1929; OÖLA, BG / LG Linz Sch 346, 10 Vr 1108 / 29, Beweisanträge vom 13. August 1929; OÖLA, BG / LG Linz Sch 438, 6 Vr 1638 / 34, Vernehmung des Beschuldigten vom 19. Juli 1934 ( diesem Beweis- antrag wurde nicht entsprochen ).
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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