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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Seite - 327 -
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327 Zusammenfassung Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ einzusehen. Auch wenn Zeuginnen oder Zeugen, auf deren Aussage die Vorwürfe in der Hauptsache zurückzuführen waren, weniger glaub- würdig erschienen als die Beschuldigten, trat der Staatsanwalt von der Strafverfolgung zurück.1489 Eine Entschädigung für die Dauer der Un- tersuchungshaft wurde allerdings keinem der Beschuldigten bewilligt, da ihr Verhalten – wenn schon nicht als » unzüchtig « – doch zumindest als » grob unsittlich « 1490 oder der Verdacht als » nicht beseitigt « 1491 ein- gestuft wurde. Gegen alle übrigen Beschuldigten wurde entweder unmittelbar auf- grund der Anzeige, nach Durchführung von Vorerhebungen oder nach Schluss der Voruntersuchung Anklage erhoben oder Strafantrag ge- stellt. Nur sechs der nunmehr in den Anklagestand versetzten Beschul- digten machten von ihrer Möglichkeit Gebrauch, Einspruch gegen die Anklageschrift zu erheben.1492 In keinem einzigen Fall leistete das Ober- landesgericht Wien dem Einspruch Folge. E. Zusammenfassung Strafanzeigen konnten zwar Ermittlungen wegen gleichgeschlechtli- cher Unzucht in Gang setzen, sie alleine führten allerdings nur selten dazu, dass der Staatsanwalt eine Anklageschrift einbrachte oder An- trag auf Bestrafung im vereinfachten Verfahren stellte. In den meis- ten Fällen wurden Vorerhebungen durchgeführt beziehungsweise eine Voruntersuchung eröffnet, um den Verdacht unzüchtiger Handlungen zu erhärten oder zu entkräften. Anders als die Hauptverhandlung, die nach der Strafprozeßordnung 1873 an den Maximen der Öffentlichkeit und Mündlichkeit orientiert war, wurde das Vorverfahren in Österreich nach wie vor von inquisitorischen Grundsätzen beherrscht. Im Verhält- nis zum Staatsanwalt kamen den Beschuldigten nur geminderte Partei- 1489 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 303, Vr XI 1716 / 23; OÖLA, BG / LG Linz Sch 395, 6 Vr 1378 / 32, Erklärung vom 6. September 1932. 1490 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 342, 8 Vr 639 / 29, Beschluß vom 15. Juni 1929. 1491 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 391, 6 Vr 973 / 32, Erklärung vom 5. Juli 1932. 1492 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 353, 11 Vr 1923 / 29, Einspruch vom 24. Jänner 1930 so- wie vom 2. Februar 1930; OÖLA, BG / LG Linz Sch 366, 12 Vr 1550 / 30, Einspruch vom 5. Dezember 1930; OÖLA, BG / LG Linz Sch 366, 12 Vr 1575 / 30, Einspruch vom 27. De- zember 1930; OÖLA, BG / LG Linz Sch 400, 6 Vr 1928 / 32, Einspruch ( undatiert ); OÖLA, BG / LG Linz Sch 477, 6 Vr 816 / 36, Einspruch ( undatiert ).
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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