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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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350 VIII. Hauptverhandlung und Urteil Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ sich für Angeklagte nachteilig auswirken. Der achtzehnjährige arbeits- lose Hilfsarbeiter Walter K. erklärte sein Geständnis vor der Polizei und während der Voruntersuchung damit, dass » [ d ]as Flohbeißen im Ge- fängnis « ihn nicht interessiere, weswegen ihn der Vorsitzende mehr- mals » wegen seines frechen Benehmens und der schnippischen Ant- worten « 1604 rügte. Dagegen hatte der zu Beginn des Kapitels erwähnte Schuhmacher Josef Zw. anlässlich seines letzten Strafverfahrens 1936 zu keinem Zeitpunkt ein Geständnis abgelegt und war bis zum Ver- handlungsbeginn in Untersuchungshaft verblieben. Dass er sich in der Hauptverhandlung » nicht schuldig « bekannte, erschien im Hin- blick auf sein Verhalten während der Voruntersuchung kohärent. Josef Zw. gelang es außerdem, dem Gericht als wahrscheinlich darzulegen, dass die Anzeige gegen ihn einer » feindseligen Einstellung « entsprun- gen war: Als nachvollziebaren Grund für diese feindliche Einstellung konnte Josef Zw. ein wirtschaftliches Konkurrenzverhältnis zwischen ihm und dem Schwager der Anzeigerin angeben.1605 Eine Aussage während der Hauptverhandlung konnte von geständi- gen Angeklagten aber auch genutzt werden, um Motive für ihre Hand- lungen anzuführen und durch eine Berufung auf Trunkenheit 1606 oder » krankhafte Veranlagung « allenfalls eine mildere Behandlung zu erwir- ken. Der 40-jährige arbeitslose Hilfsarbeiter Ignaz E. war bereits wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht vorbestraft. Anlässlich der gegen ihn im Juni 1932 stattfindenden Hauptverhandlung gab er an, er sei » etwas homosexuell veranlagt « 1607. Im November desselben Jahres wurde Ignaz E. erneut wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht unter Anklage gestellt. Nunmehr verantwortete er sich dahingehend, dass er krank sei und sich nicht helfen könne, wenn er solche Handlungen begehe.1608 Andere An- geklagte sprachen von » unglücklicher « 1609, » krankhafter « 1610 oder » ab- 1604 OÖLA, BG / LG Linz Sch 492, 6 Vr 2348 / 36, Hauptverhandlung vom 16. Februar 1937. 1605 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 477, 6 Vr 816 / 36, Hauptverhandlung vom 28. Mai 1936. 1606 Statt vieler OÖLA, BG / LG Linz Sch 300, Vr VII E 502 / 23, Hauptverhandlung vom 7. Mai 1923. Angeklagte, die sich nicht auf eine Aussage einließen, begaben sich der Möglichkeit, strafmildernde Umstände anzuführen, vgl auch Legnaro Aldo / Ae- ngenheister Astrid, Aufführung 23. 1607 OÖLA, BG / LG Linz Sch 388, 6 Vr 633 / 32, Hauptverhandlung vom 9. Juni 1932. 1608 Vgl OÖLA, BG / LG Linz Sch 396, 6 Vr 1444 / 32, Hauptverhandlung vom 10. November 1932. 1609 OÖLA, BG / LG Linz Sch 345, 11 Vr 1062 / 29, Hauptverhandlung vom 4. Dezem- ber 1929. 1610 OÖLA, BG / LG Linz Sch 375, 6 Vr 926 / 31, Hauptverhandlung vom 22. Juli 1931.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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