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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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369 Einleitung Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ die sich in der im Urteil enthaltenen Erzählung nicht in dieser Form fan- den.1691 Die strafprozessuale Ausgestaltung der Rechtsmittel schränkte die Äußerungsmöglichkeiten der beschwerdeführenden Partei im Rechtsmittelverfahren allerdings erheblich ein. Tatfragen ließen sich im schöffengerichtlichen Verfahren gar nicht, im vereinfachten Verfah- ren vor dem Einzelrichter nur bis 1926 geltend machen. Die zur Verfü- gung stehenden Rechtsmittel erlaubten daher im Hinblick auf die im Urteil festgestellten » Tatsachen « nicht das Vorbringen einer neuen, son- dern lediglich einer Gegengeschichte 1692: Mit ihr konnte der vom Erst- gericht als » wahr « festgestellte Sachverhalt zwar neu erzählt werden, die Geschichte bezog sich aber stets auf die bereits bestehende und im Urteil zum Ausdruck gebrachte Erzählung und schilderte die gleichen Ereignisse. Gegengeschichten boten die Möglichkeit einer Umdeutung und Neubewertung des Sachverhalts. Im Rahmen der Berufung war mit ihnen die Hoffnung auf eine andere Ermessensausübung bei der Straf- zumessung durch die höherinstanzlichen Richter verbunden. Der Um- stand, dass gegen erstinstanzliche Entscheidungen Rechtsmittel offen- standen, verlangte von den Richtern umgekehrt eine entsprechende Begründung ihrer Entscheidungen.1693 In der Regel waren sie bestrebt, Rechtsmittel und die darin geäußerte Kritik an ihren Urteilen zu ver- meiden. Die für den Urteilsspruch angeführten Gründe sollten folglich möglichst wenig andere Lesarten erlauben, als die vom Erstgericht ge- wählte.1694 1691 Die Ausführung der Rechtsmittel selbst erfolgte allerdings schriftlich. 1692 Zum Begriff der » Gegenerzählung « vgl Hannken-Illjes Kati, Geschichten und Ge- gengeschichten – Erzählen im Strafrecht, in Aumüller Matthias ( hg ), Narrativität als Begriff. Analysen und Anwendungsbeispiele zwischen philologischer und an- thropologischer Orientierung ( 2012 ) 281 ( insb 287 ). 1693 Auf Ebene des Strafverfahrensrechts verlangte § 270 Z 7 StPO 1873 die Angabe der Entscheidungsgründe. 1694 Vgl dazu Lautmann Rüdiger, Justiz – Die stille Gewalt. Teilnehmende Beobachtung und entscheidungssoziologische Analyse ( 2011 ) 92 ff; Blankenburg Erhard, Mobili- sierung des Rechts. Eine Einführung in die Rechtssoziologie ( 1995 ) 77 f.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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