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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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381 Die volle Berufung im vereinfachten Verfahren 1918–1926 Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶ Die Berufungsmöglichkeiten des Staatsanwaltes gegen das Strafaus- maß zum Nachteil der Angeklagten waren im vereinfachten Verfahren eingeschränkt. Bei Verurteilungen wegen Unzucht wider die Natur, bei denen das Strafmaß mit fünf Jahren begrenzt war, konnte der Staats- anwalt nur dann Berufung einlegen, wenn die verhängte Strafe sechs Monate nicht überstieg. Wegen Nichtigkeit und wegen des Ausspruchs über die Strafe war der Staatsanwalt allerdings auch zugunsten der Angeklagten anfechtungsberechtigt.1740 Über die Berufung hatte jener Gerichtshof in der Sache selbst zu erkennen, der bei Nichtanwendung des vereinfachten Verfahrens im ordentlichen Verfahren in erster Ins- tanz entscheidungsbefugt gewesen wäre. Die Berufungsentscheidung erfolgte durch einen Vierrichtersenat und konnte durch ordentliches Rechtsmittel nicht mehr angefochten werden.1741 Kritiker des verein- fachten Verfahrens befürchteten, dass der Ausschluss eines weiteren Rechtszuges an den Obersten Gerichtshof zu einer » Verländerung « der Strafrechtspflege führen könnte und sahen dadurch die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gefährdet: Durch die Ausgestaltung des Rechts- mittelverfahrens im vereinfachten Verfahren würde » [ j ]edes Landes- und Kreisgericht [ .. ] Oberster Gerichtshof in Verbrechens- oder Verge- hensfällen. « 1742 Außerdem beeinträchtige die Möglichkeit der vollen Berufung im vereinfachten Verfahren die freie Beweiswürdigung des Einzelrichters. Es stehe zu befürchten, dass sich Einzelrichter in Ver- brechens- und Vergehensfällen über kurz oder lang an den » Beweisan- sichten « des Berufungssenates orientieren würden.1743 Diese Bedenken schienen allerdings unbegründet. Zeitgenössischen Angaben zu Folge wurden nur etwas mehr als ein Zehntel der Urteile im vereinfachten Verfahren hinsichtlich der Schuld angefochten.1744 Die gegen Verurtei- lungen wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht im vereinfachten Verfah- ren an das Landesgericht Linz erhobenen Berufungen erreichten nicht einmal dieses Ausmaß: Von insgesamt 57 Verurteilungen in den Jahren ( 1884 ) 673. Kritisch dazu im Hinblick auf das vereinfachte Verfahren Herdegen, JBl 1920, 82. 1740 Vgl Gleispach Wenzeslaus, Strafverfahren 2 340. 1741 Kritisch dazu Löffler Alexander, Strafprozeßnovelle 102: Die » Vorteile der Berufung im Punkte der Schuld « schienen ihm » teuer erkauft « durch den Verzicht auf einen Instanzenzug an den Gerichtshof zweiter Instanz und den Obersten Gerichtshof. 1742 Herdegen, JBl 1920, 81. 1743 Vgl Herdegen, JBl 1920, 82. 1744 Vgl Langer A., JBl 1920, 197.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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