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398 X. Schlussbetrachtung
Elisabeth Greif • Verkehrte
Leidenschaft¶
hende gänzliche Vernunftberaubung als Schuldausschließungsgrund
an. Dementsprechend lehnte der Oberste Gerichtshof einen Ausschluss
der Zurechnungsfähigkeit allein aufgrund konträrsexueller Veranlagung
ab.1794 Ebenso wenig konnte sich die Auffassung durchsetzen, Konträr-
sexuelle würden dadurch in ihrer Willensfreiheit eingeschränkt, dass
sie ein » unwiderstehlicher Zwang « zu Unzuchtshandlungen dränge. Die
Annahme, unwiderstehlicher Zwang schließe die Zumutbarkeit norm-
gemäßen Verhaltens aus, scheiterte vor allem am unterschiedlichen
Begriffsverständnis in Rechtswissenschaft und Medizin: Während die
Medizin den » Zwang « als psychologisch-psychiatrisches Problem inner-
halb einer Person verortete, hatte die Rechtsprechung den unwidersteh-
lichen Zwang auf den Notstand verengt. Psychischer Zwang stellte nur
dann einen Rechtfertigungsgrund dar, wenn er durch äußere Umstände
veranlasst wurde. Im Ergebnis zeigten sich Psychiater wie Juristen vom
Austausch zwischen den Disziplinen enttäuscht. Die Psychiatrie hatte
den von ihr erhobenen Anspruch auf Beurteilung der Zurechnungsfä-
higkeit gegenüber der Richterschaft letztendlich nicht durchsetzen kön-
nen und blieb darauf verwiesen, in ihren Gutachten nur die Grundlage
für richterliche Entscheidungen zu liefern. Die Juristen, die sich von der
Sexualwissenschaft eine Antwort auf die Frage der Zurechnungsfähig-
keit Konträrsexueller erhofft hatten, die in das strafrechtliche Schema
eines Entweder-Oder passte, konnten eine solche Eindeutigkeit in den
psychiatrisch-sexualwissenschaftlichen Ausführungen nicht finden. Se-
xualwissenschaftliche Wissensbestände kamen im juristischen Diskurs
über die Schuldfähigkeit zwar zur Sprache, sie vermochten jedoch kaum
die von den Sexualwissenschaftern gewünschte Wirkung zu entfalten.
B. Vom Sprechen über Unzucht und Unzüchtige und vom
Sprechen durch Unzüchtige
Die Zunahme an sexualwissenschaftlichem Wissen innerhalb des
Rechtsdiskurses trug allerdings dazu bei, dass in Verfahren wegen
gleichgeschlechtlicher Unzucht von den Gerichten häufiger psychiat-
rische Gutachten und Befunde angefordert wurden. Damit eröffnete
sich sowohl für die medizinischen Sachverständigen als auch für die
1794 Vgl KH 2840, 3458.
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Buch Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin"
Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Titel
- Verkehrte Leidenschaft
- Untertitel
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Autor
- Elisabeth Greif
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 478
- Kategorie
- Recht und Politik