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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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398 X. Schlussbetrachtung Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ hende gänzliche Vernunftberaubung als Schuldausschließungsgrund an. Dementsprechend lehnte der Oberste Gerichtshof einen Ausschluss der Zurechnungsfähigkeit allein aufgrund konträrsexueller Veranlagung ab.1794 Ebenso wenig konnte sich die Auffassung durchsetzen, Konträr- sexuelle würden dadurch in ihrer Willensfreiheit eingeschränkt, dass sie ein » unwiderstehlicher Zwang « zu Unzuchtshandlungen dränge. Die Annahme, unwiderstehlicher Zwang schließe die Zumutbarkeit norm- gemäßen Verhaltens aus, scheiterte vor allem am unterschiedlichen Begriffsverständnis in Rechtswissenschaft und Medizin: Während die Medizin den » Zwang « als psychologisch-psychiatrisches Problem inner- halb einer Person verortete, hatte die Rechtsprechung den unwidersteh- lichen Zwang auf den Notstand verengt. Psychischer Zwang stellte nur dann einen Rechtfertigungsgrund dar, wenn er durch äußere Umstände veranlasst wurde. Im Ergebnis zeigten sich Psychiater wie Juristen vom Austausch zwischen den Disziplinen enttäuscht. Die Psychiatrie hatte den von ihr erhobenen Anspruch auf Beurteilung der Zurechnungsfä- higkeit gegenüber der Richterschaft letztendlich nicht durchsetzen kön- nen und blieb darauf verwiesen, in ihren Gutachten nur die Grundlage für richterliche Entscheidungen zu liefern. Die Juristen, die sich von der Sexualwissenschaft eine Antwort auf die Frage der Zurechnungsfähig- keit Konträrsexueller erhofft hatten, die in das strafrechtliche Schema eines Entweder-Oder passte, konnten eine solche Eindeutigkeit in den psychiatrisch-sexualwissenschaftlichen Ausführungen nicht finden. Se- xualwissenschaftliche Wissensbestände kamen im juristischen Diskurs über die Schuldfähigkeit zwar zur Sprache, sie vermochten jedoch kaum die von den Sexualwissenschaftern gewünschte Wirkung zu entfalten. B. Vom Sprechen über Unzucht und Unzüchtige und vom Sprechen durch Unzüchtige Die Zunahme an sexualwissenschaftlichem Wissen innerhalb des Rechtsdiskurses trug allerdings dazu bei, dass in Verfahren wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht von den Gerichten häufiger psychiat- rische Gutachten und Befunde angefordert wurden. Damit eröffnete sich sowohl für die medizinischen Sachverständigen als auch für die 1794 Vgl KH 2840, 3458.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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