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Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
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400 X. Schlussbetrachtung Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft¶ nete Sprechsituation für sich zu nutzen, zeigte damit durchaus hand- feste Auswirkungen. Jenes Sprechen, das in Gutachten und Befund münden sollte, hatte sich an den Anforderungen für eine ärztliche Diagnosestellung zu ori- entieren. Psychiatrisch-medizinische Vorgaben legten also fest, wonach gefragt wurde, welche Bedeutung den gemachten Aussagen und welche den ärztlichen Beobachtungen zukam. Die übrigen Sprechsituationen in Unzuchtsverfahren wurden dagegen vorwiegend durch rechtliche Vorgaben ausgestaltet. Dazu zählten insbesondere die verfassungs- rechtlich verankerten leitenden Grundsätze des Strafverfahrens und deren nähere Konkretisierung durch das Strafprozessrecht. Sie bilde- ten die Folie, vor der die Aushandlungs- und Verhandlungsprozesse des Unzüchtigen in einem konkreten Strafprozess stattfanden. Die Straf- prozessordnung bestimmte, wer in den einzelnen Abschnitten eines Strafverfahrens jeweils als Akteurin oder Akteur in Betracht kam, was von wem und unter welchen Bedingungen im jeweiligen Stadium des Prozesses zur Sprache gebracht werden konnte, welche Form strafpro- zessual bedeutsames Sprechen anzunehmen hatte und welche Bedeu- tung es entfaltete. Auslösendes Moment jedes Strafverfahrens war die Anzeige. Sie gab nicht nur den Ausschlag dafür, dass die Sprechsituation » Strafver- fahren « überhaupt eröffnet wurde – die Anzeige stellte auch ein ers- tes Einfallstor für sexualwissenschaftliche Wissensbestände dar. Die zunehmende Verbreitung sexualwissenschaftlichen Wissens beein- flusste, welche Handlungen als möglicherweise unzüchtige Handlun- gen » erkannt « und zur Anzeige gebracht wurden. Immer breitere Ge- sellschaftsschichten erfuhren nun » aus den Büchern, dass es solche Sachen gebe « 1796. Eigens für Juristen verfasste sexualwissenschaftliche Schriften und kriminologische Fachpublikationen klärten die Sicher- heitsbehörden, Staatsanwälte und Richter außerdem darüber auf, wie sie Unzüchtiges selbst dann erkennen konnten, wenn es für Unkun- dige unverfänglich wirkte. Ob und von wem » Unzuchtshandlungen « und » unzüchtig Handelnde « entdeckt und ob diese in weiterer Folge angezeigt wurden, hing freilich nicht nur davon ab, ob die Strafverfol- gungsbehörden, Laiinnen und Laien über ausreichend » Wissen « ver- fügten. Auch andere Faktoren spielten eine Rolle – wie etwa der Ort, an 1796 OÖLA, BG / LG Linz Sch 295, Vr IX 1098 / 22, Psychiatrischer Befund mit Gutachten vom 20. Juli 1922.
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Verkehrte Leidenschaft Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
Titel
Verkehrte Leidenschaft
Untertitel
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Autor
Elisabeth Greif
Verlag
Jan Sramek Verlag
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-7097-0205-5
Abmessungen
15.0 x 23.0 cm
Seiten
478
Kategorie
Recht und Politik
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