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400 X. Schlussbetrachtung
Elisabeth Greif • Verkehrte
Leidenschaft¶
nete Sprechsituation für sich zu nutzen, zeigte damit durchaus hand-
feste Auswirkungen.
Jenes Sprechen, das in Gutachten und Befund münden sollte, hatte
sich an den Anforderungen für eine ärztliche Diagnosestellung zu ori-
entieren. Psychiatrisch-medizinische Vorgaben legten also fest, wonach
gefragt wurde, welche Bedeutung den gemachten Aussagen und welche
den ärztlichen Beobachtungen zukam. Die übrigen Sprechsituationen
in Unzuchtsverfahren wurden dagegen vorwiegend durch rechtliche
Vorgaben ausgestaltet. Dazu zählten insbesondere die verfassungs-
rechtlich verankerten leitenden Grundsätze des Strafverfahrens und
deren nähere Konkretisierung durch das Strafprozessrecht. Sie bilde-
ten die Folie, vor der die Aushandlungs- und Verhandlungsprozesse des
Unzüchtigen in einem konkreten Strafprozess stattfanden. Die Straf-
prozessordnung bestimmte, wer in den einzelnen Abschnitten eines
Strafverfahrens jeweils als Akteurin oder Akteur in Betracht kam, was
von wem und unter welchen Bedingungen im jeweiligen Stadium des
Prozesses zur Sprache gebracht werden konnte, welche Form strafpro-
zessual bedeutsames Sprechen anzunehmen hatte und welche Bedeu-
tung es entfaltete.
Auslösendes Moment jedes Strafverfahrens war die Anzeige. Sie
gab nicht nur den Ausschlag dafür, dass die Sprechsituation » Strafver-
fahren « überhaupt eröffnet wurde – die Anzeige stellte auch ein ers-
tes Einfallstor für sexualwissenschaftliche Wissensbestände dar. Die
zunehmende Verbreitung sexualwissenschaftlichen Wissens beein-
flusste, welche Handlungen als möglicherweise unzüchtige Handlun-
gen » erkannt « und zur Anzeige gebracht wurden. Immer breitere Ge-
sellschaftsschichten erfuhren nun » aus den Büchern, dass es solche
Sachen gebe « 1796. Eigens für Juristen verfasste sexualwissenschaftliche
Schriften und kriminologische Fachpublikationen klärten die Sicher-
heitsbehörden, Staatsanwälte und Richter außerdem darüber auf, wie
sie Unzüchtiges selbst dann erkennen konnten, wenn es für Unkun-
dige unverfänglich wirkte. Ob und von wem » Unzuchtshandlungen «
und » unzüchtig Handelnde « entdeckt und ob diese in weiterer Folge
angezeigt wurden, hing freilich nicht nur davon ab, ob die Strafverfol-
gungsbehörden, Laiinnen und Laien über ausreichend » Wissen « ver-
fügten. Auch andere Faktoren spielten eine Rolle – wie etwa der Ort, an
1796 OÖLA, BG / LG Linz Sch 295, Vr IX 1098 / 22, Psychiatrischer Befund mit Gutachten
vom 20. Juli 1922.
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Buch Verkehrte Leidenschaft - Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin"
Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Titel
- Verkehrte Leidenschaft
- Untertitel
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Autor
- Elisabeth Greif
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 478
- Kategorie
- Recht und Politik