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X. Schlussbetrachtung
Elisabeth Greif • Verkehrte Leidenschaft ¶
dem sich die Vorfälle ereignet hatten, das allgemeine Maß an ( sicher-
heitsbehördlicher ) Kontrolle der Gesellschaft und die konkreten Bezie-
hungen zwischen jenen Personen, die angebliche Unzuchtshandlungen
begangen und jenen, die sie wahrgenommen hatten.
War durch eine hinlänglich plausible Anzeige ein Strafverfahren
wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht initiiert worden, so ging es im
weiteren Verlauf zunächst darum, den in der Anzeige zum Ausdruck
gebrachten Verdacht entweder zu erhärten oder zu entkräften. Dazu
diente das Vorverfahren, in welchem sich deutlich zeigte, dass der ös-
terreichische Strafprozess die Grundsätze der Mündlichkeit, Öffent-
lichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens lediglich für die Haupt-
verhandlung umgesetzt hatte. Denn das Vorverfahren selbst trug immer
noch inquisitorische Züge. Entsprechend eingeschränkt waren die Be-
teiligungs- und Verteidigungsmöglichkeiten der Verdächtigen und Be-
schuldigten. Zur » Partei « des Strafverfahrens wurden sie erst in der
Hauptverhandlung. Ungeachtet dessen kam ihrem Sprechen während
des Vorverfahrens große Bedeutung zu: Da der Unzuchtsverkehr kaum
einmal wahrnehmbare Spuren hinterließ und gerichtsärztliche Unter-
suchungen zum Nachweis unzüchtiger Handlungen nur mehr stattfan-
den, wenn Kinder oder Personen betroffen waren, deren Zurechnungs-
fähigkeit fraglich war, stellten die Aussagen von Zeuginnen und Zeugen,
vor allem aber jene der Beschuldigten ein besonders wichtiges Beweis-
mittel dar. Die von den Strafverfolgungsbehörden selbst generierten
Beweismittel – die Sachverständigengutachten, Strafkarten, Leumunds-
zeugnisse und Jugenderhebungen – standen mit diesen Aussagen in
einem engen Zusammenhang. Sie dienten in einem wesentlichen Aus-
maß der Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Sprechenden und des
Gesprochenen.
Wie groß die Bedeutung war, die das Sprechen im Rahmen des Vor-
verfahrens für den Strafprozess entfaltete, trat in der Hauptverhand-
lung deutlich zu tage. Nach der gesetzlichen Konzeption sollte die
Hauptverhandlung jene Sprechsituation darstellen, in der sich die Ga-
rantien des reformierten Prozesses entfalteten und damit dem Straf-
verfahren den Anschein einer » nicht zu bestimmende[ n ], unberechen-
bare[ n ], unheilvollen Einflüssen unterliegende[ n ] Sphinx « 1797 nahmen.
Gleichzeitig diente die öffentliche, mündliche Hauptverhandlung der
1797 Malaniuk Wilhelm, Strafprozeßreform und Kabinettsjustiz, Gerichts-Zeitung 1930,
198 ( 201 ).
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Verkehrte Leidenschaft
Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
Aus- und Verhandlungsprozesse vor dem Landesgericht Linz 1918 – 1938
- Titel
- Verkehrte Leidenschaft
- Untertitel
- Gleichgeschlechtliche Unzucht im Kontext von Strafrecht und Medizin
- Autor
- Elisabeth Greif
- Verlag
- Jan Sramek Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0205-5
- Abmessungen
- 15.0 x 23.0 cm
- Seiten
- 478
- Kategorie
- Recht und Politik