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Grätz - Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
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Seite - 15 - in Grätz - Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung

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15 Ball festen, mit Conccrt - instrumentaler und '.'oraler Musit in deutscher, italienischer und spanischer Sprache, mit theatra- lischen Tarstellungen und allegorischen Schaustücken bei Hose, innerhalb und ansier der Hosburg, mit waffenglänzenden Tur- nieren am alten Tummelplätze und aus dem Etadthauptplatze, mit lustigen Spcctakclstücken, Ningelstccben, Eacksteckcn u. dgl. mit herrlich ausgestatteten Kunstfoniäncn, auo deren zahlreichen Röhren Wein und Wasser sprudelten, mit Stadtbeleuchtung und Feuenverkokünsten u. s. w. — müssen auf Gcschmack- bildung, auf Kunsthandel und Industrie der Stadt Grätz stets bedeutenden Einfluß ausgeübt haben. Schon die traungauischen Landesherren, besonders aber die nachfolgenden Beherrscher, be- nutzten diese Huldigungescierliäikeiten vorzugsweise, um ihre hohe Sorgfalt für das innere Wohl des ganzen Landes, und insonderheit ihrer Hauptstadt Grätz in Nrkundcn und Handfesten zu bewahren. Die Grundlagen eines geregelten Municipalwcsens in Grätz haben schon die Traungauer mit Briefen und Sigillcn befestiget, und alle nachfolgenden Landesherren in gleicher Form erweitert, vervollkommnet, und alle altherkömmlichen guten Rechte und Gewohnheiten der Stadt feierlich bestätiget. So bestätigte Leopold der Glorreiche alle '.'on den Ottokaren erhal- tenen Handfesten, und Kaiser Rudolf l. alle Briefe der Ba- bcnberg'schen Regenten für Grätz. Schon zu Anfang des zwölften Iahrhundertes, als unter den Traungauern der Ort Grätz >ur Stadt erhoben, und durch eigene Weichbildsgräinen geschlossen worden war, hatten ienc Landesregenten innerhalb derselben Sicherheit der Personen, des Eigenlhumes und alles bürgerlichen Verkehres begründet durch briestiche Handfesten, welche nachher durch Herzog Leopolden Glorreichen und Friedrich den Streitbaren bestätiget, und '.'on den Habsburgischen Landesherr« vervollkommnet worden sind. Bereits vor dem Jahre 1251 hatte die Stadt Grätz die sclbst- ständige Gerichtsbarkeit über ihre Bürger innerhalb der von Herzog Rudolph IV. Grätz 1. November 1361 genau bezeichne- ten Gränzen des erweiterten Stadtgerichtsbczirkes, sammt dem Rechte, einen jeweiligen Staltrichter selbst ;u erwählen, welchem Kaiser Friedrich IV., Neustadt ü. Jänner 1441, auch Bann und Acht über Leib nnd Leben verlieben hatte, sogar mit der Befugniß, Innsbruck 23. Jänner 1488, tcdeswürdigc Verbre- cher weit über die Wcichbildsgränzen hinaus zu «erfolgen und aufzugreifen. Tie hohe und alleinige Gerichtsbarkeit und der
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Grätz Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
Titel
Grätz
Untertitel
Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
Autor
Gustav Schreiner
Verlag
Verlag Franz Ferstl'sche Buchhandlung
Ort
Graz
Datum
1843
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
11.55 x 20.25 cm
Seiten
638
Schlagwörter
Graz, Steiermark, Stadt
Kategorien
Geschichte Chroniken
Geschichte Vor 1918
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