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die unbrauchbar gewordenen durch neue ni ersetzen, und schien
nur eingefübrt zu sein, um besser erkennen ni tonnen, wie
finster es eigentlich noch überall auf den Straßen und öffent-
lichen Plätzen sei. Diese Art der Straßenbeleuchtung wurde
eben nicht bedeutend von den zahlreichen Lampchen unterstützt,
die an den Vorabenden der Sonn- und hoben Festtage vor
den Marien- und anderen Heiligenbildern ihr einsames Licht
leuchten ließen.
Im I> 1792') wurde zwar die Einführung einer voll-
kcmmneren Beleuchtung durch viereckige Laternen, zu welchem
Ende die Hauseigentümer mit einer Steuer belegt werden,
und die Aufstellung von 25 bewaffneten Annindern, welche
außerdem auch noch die Polizei - Wache in Handhabung der
Sicherheit zu unterstützen verpflichtet werden sollten, angekün-
digt, aber wegen Mangels eines hinreichenden Fonds nicht
aufgeführt. Erst am Ende des Ialires 1890 °) ging die
Stadtbeleuchtung, welche jedoch damals noch auf dir innere
Stadt beschränkt blieb, bloß -459 Laternen umfaßte, nur bis
zwei Nhr Nachts ,u währen hatte und in mondhellen Näch-
ten gänzlich unterblieb, in die Hand der Polizei-Tirection
über, welche sie aber durch Pachter bestreiten ließ^), denen
für jede Laterne ein Betrag vcn 7 st. 45 kr. be;ablt wurde ->).
Es wird in jenen Zeiten in den amtlichen Erlassen geklagt,
daß der beträchtliche Beisatz von Pech und anderen unechten
Materialien die Lampen bald nach dem Anzünden wieder er-
löschen mache, und daß in Vollmcndsnachlen auch bei wclten-
uuuogenem Himmel die Beleuchtung unterbleibe u. dgl. m.,
woraus man den Zustand der damaligen Straßenbeleuchtung
deutlich ersehen kann.
Vom 1. Jänner 1893 an mußte der Siadlmagistrat die
Beleuchtung in seine Obsorge nebmen^), nachdem jedoch nach
aufgehobenem Illuminationsaufschlage (der aber erst am letz-
ten Mai des I. 1Ul2 aufborte) noch früher zur Gründung
eines Beleuchtungsfonds die Abgabe eines Kreuzers vom Zins-
»> Durch Kre^anuz-Kurrende vom >. Mai l?z«.
«) In Folge hoher Gub Verordnung vom 15. 2ct >8»<>, Z. li,z->«.
2> Unb.'fohlcn turch H?f?>°crc! vom ,?. März >»^<>, D" Verpachtung wurle
bcrc,iz tucch t,c H^',, Veroronunzcn vom »2. 2)!>>rz und », V!a> >?3i
angeordnet, aber >nchl ausgeführt.
«) Zur Bestre>!u»g der Kosten trugen eie Landssänlc «»<>, Vie Slaölfaffe
30» N bc>, unü »ngefadr l3«o — 3«»» N, brachte der «U! U»lchl>ll ge-
legte sogenannte Illu,n>nat>ons - Aufschlag eu>.
5> In Folgc hoher Oubern, Verordnung vom »?. Nov. ,8»l.
Grätz
Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
- Titel
- Grätz
- Untertitel
- Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
- Autor
- Gustav Schreiner
- Verlag
- Verlag Franz Ferstl'sche Buchhandlung
- Ort
- Graz
- Datum
- 1843
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 11.55 x 20.25 cm
- Seiten
- 638
- Schlagwörter
- Graz, Steiermark, Stadt
- Kategorien
- Geschichte Chroniken
- Geschichte Vor 1918