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Grätz - Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
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^ ^ c » 345 Die eigenen Kleidungsstücke werden den schncr Erkranl- ten und solchen, die aus einem 2trafl>ause kominen, bei der Aufnahme abgenommen, und mil der Hauokleidung vertausche Nenn ein unentgeldlich Verpflegter mit Tot abgeht, so wird scinc Habe zum Vcsten des Mondes versteigert; den Nebrigcn wird sie bei dem Austritte, oder im Falle ihres Todes ihren Angehörigen eingehändigt. Nm die Ausnahme ins Krankenliaus zu erwirken, be- dürfe» Zahlende nur ei» ärttlichcs Zeugnis! vorzulegen, und bei der Venvaltung die Verpflcgskcsten für einen Monat vor- aus zu bezahlen. Treten sie früher aus, so wird ihnen der Neberschuß des vorausbezahlten Betrages zurückerstattet. Zur Entrichtung der Vcrpstegsgebüliren für auftunch- mende Kranke sind verbunden: l) die Aocendentcn und Des- cendcnlen der Verpftegien, 2> Tienstgeber für ibre Dienstbo- ten, 3) Innungen für ihre Gesellen, Jungen und sonstige Arbeiter, 4) für auswärtige Arme die Gemeinde mittelst Um- lcgung auf den ganzen Äreiö. Dienstboten ist eine schriftliche Erklärung ilirer Dienstherren nölhig, ob sie in ihrem Dienste verbleiben oder von ü'nen entlaffen werden. I,n ersten Falle hat der Dienstherr die Gebühren für die ganze Dauer der Verpflegung im Krankcnhause zu zahle», im zweiten nur für einen Monat. Da da» Krankenhaus nur eine?ocalanstalt für Grätz ist, so werden frcmdbezirt ige Arme nur dann auf- genommen, wenn die ^e,irk5obrigteii früher die Berichtigung der Verpstegskosten sicher stellt. Arme, die der Gemeinde Gräh angeboren, und anf die keiner tcr angeführten Fälle anwendbar ist, haben außer dem ärztlichen Zeugniß noch durch ein vom Vicrtelmcistcr anü- gestelltes Armuthszeugniß eine Anweisung des Magistrats zu erwirken, welche il>re unenlgeldliche Anfnalnne gestattet. Eben so werden arme Kranke ans Ungarn oder Italien nach dem Neciprocitätsrechte, so wie alle vermögenslosen Ausländer ^>'^> l>5 aufgenommen. Nach den Verpstegsgebnlnen unterscheidet man drei zah- lende und eine unentgeldliche Ciasse. Nach der ersten wird täglich 1 st. ß. M. entrichtet, dafür eigenes Zimmer, eigener Wärter und feineres Betncng; nach der zweiten täglich 48 kr. C. M., zwei Kranke in einem Zimmer. Nach der dritten für Kranke innerhalb des Pomöriums monatlich 9 st. C. M. , täglich 18 kr.; für solche außer demselben 15 st. C. M., täg- ^ lich 30 kr. Zwischen der dritten Verpftcgsclasse und jener der
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Grätz Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
Titel
Grätz
Untertitel
Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
Autor
Gustav Schreiner
Verlag
Verlag Franz Ferstl'sche Buchhandlung
Ort
Graz
Datum
1843
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
11.55 x 20.25 cm
Seiten
638
Schlagwörter
Graz, Steiermark, Stadt
Kategorien
Geschichte Chroniken
Geschichte Vor 1918
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