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Die eigenen Kleidungsstücke werden den schncr Erkranl-
ten und solchen, die aus einem 2trafl>ause kominen, bei der
Aufnahme abgenommen, und mil der Hauokleidung vertausche
Nenn ein unentgeldlich Verpflegter mit Tot abgeht, so wird
scinc Habe zum Vcsten des Mondes versteigert; den Nebrigcn
wird sie bei dem Austritte, oder im Falle ihres Todes ihren
Angehörigen eingehändigt.
Nm die Ausnahme ins Krankenliaus zu erwirken, be-
dürfe» Zahlende nur ei» ärttlichcs Zeugnis! vorzulegen, und
bei der Venvaltung die Verpflcgskcsten für einen Monat vor-
aus zu bezahlen. Treten sie früher aus, so wird ihnen der
Neberschuß des vorausbezahlten Betrages zurückerstattet.
Zur Entrichtung der Vcrpstegsgebüliren für auftunch-
mende Kranke sind verbunden: l) die Aocendentcn und Des-
cendcnlen der Verpftegien, 2> Tienstgeber für ibre Dienstbo-
ten, 3) Innungen für ihre Gesellen, Jungen und sonstige
Arbeiter, 4) für auswärtige Arme die Gemeinde mittelst Um-
lcgung auf den ganzen Äreiö. Dienstboten ist eine schriftliche
Erklärung ilirer Dienstherren nölhig, ob sie in ihrem Dienste
verbleiben oder von ü'nen entlaffen werden. I,n ersten Falle
hat der Dienstherr die Gebühren für die ganze Dauer der
Verpflegung im Krankcnhause zu zahle», im zweiten nur für
einen Monat. Da da» Krankenhaus nur eine?ocalanstalt für
Grätz ist, so werden frcmdbezirt ige Arme nur dann auf-
genommen, wenn die ^e,irk5obrigteii früher die Berichtigung
der Verpstegskosten sicher stellt.
Arme, die der Gemeinde Gräh angeboren, und anf
die keiner tcr angeführten Fälle anwendbar ist, haben außer
dem ärztlichen Zeugniß noch durch ein vom Vicrtelmcistcr anü-
gestelltes Armuthszeugniß eine Anweisung des Magistrats zu
erwirken, welche il>re unenlgeldliche Anfnalnne gestattet. Eben
so werden arme Kranke ans Ungarn oder Italien nach dem
Neciprocitätsrechte, so wie alle vermögenslosen Ausländer ^>'^>
l>5 aufgenommen.
Nach den Verpstegsgebnlnen unterscheidet man drei zah-
lende und eine unentgeldliche Ciasse. Nach der ersten wird
täglich 1 st. ß. M. entrichtet, dafür eigenes Zimmer, eigener
Wärter und feineres Betncng; nach der zweiten täglich 48 kr.
C. M., zwei Kranke in einem Zimmer. Nach der dritten für
Kranke innerhalb des Pomöriums monatlich 9 st. C. M. ,
täglich 18 kr.; für solche außer demselben 15 st. C. M., täg-
^ lich 30 kr. Zwischen der dritten Verpftcgsclasse und jener der
Grätz
Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
- Titel
- Grätz
- Untertitel
- Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
- Autor
- Gustav Schreiner
- Verlag
- Verlag Franz Ferstl'sche Buchhandlung
- Ort
- Graz
- Datum
- 1843
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 11.55 x 20.25 cm
- Seiten
- 638
- Schlagwörter
- Graz, Steiermark, Stadt
- Kategorien
- Geschichte Chroniken
- Geschichte Vor 1918