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Cajetan Scrmonet, Verwalter der Herrschaft Reitereck ins Le-
ben gerufen, die Bestätigung der Gesellschaft mit hohem Hof-
Tirectorial-Dccrctc vom 6. Juli 1797 erwirkt und hierauf
am 18. September die erste Sitzung abgehalten. Die (Ge-
schäfte der Gesellschaft werden von einer Direetion geleitet,
die au» einem Tircctor, 4 Tirectionsräthen, einem Secretär
u. s. w. bestebt, welche ihre Geschäfte sämmtlich unentgeldlich
besorgen. Ticse Gesellschaft war ursprünglich nur für herr-
schaftliche und andere Privatbcamte bestimmt; doch wurde sie
im I. 1803 auch auf Oberbcamte von Staatsherrschastcn und
ständische Beamte ausgedehnt. Obgleich dieses Institut voruig-
lich nur die Versorgung der Witwen und Waisen zum Zwecke
hat, so sichert es doch anch den Mitgliedern selbst, welche Al-
ters-, Krankheit«- oder anderer bekannter oder erwiesener Ge-
brechen halber zu dienen unfähig und sonst unbemittelt sind,
eine Pension zu, welche jedoch nach den im I. lftN4 bestimm-
ten Nachträgen m den Statuten die Summe einer Witwen-
pension nicht übersteigen dars. Nach den ursprünglichen Sta-
tuten sollten für eine Witwe,^00, für eine Waise männlichen
Geschlechtes 100 und für Mädchen 50 fi. W .W. jährlich an
Pension gezahlt werden; viele Ial'rc hindurch konnten den
Witwen nur 200 fi. W. W. entrichtet werden. Die Beschrän-
kung der Gesellschaft auf den ciinelnen Stand der Beamten,
der von den Herrschafts-Inhabern den ledigen Beamteten vor
den vcrhciratlicten gegebene Vonug bei Anstellungen; die spä-
ter entstandenen allgemeinen Witwen^ und Waisen - Verscr-
gungsanstaltcn liaben den Beitritt in dieser Gesellschaft nach
und nach geschmälert, und das FinaN'patcnt vom 20. Februar
18 l l auch das Stammvermögcn derselbe» in der Art geschmä-
lert, daß sich die Gesellschaft zur Herabsehung der Pension
genöthiget sah. Eine sparsame, kluge und umsichtige Vennö-
gensgebahrung hat den Verein wieder in den Stand gesetzt,
die Pensionen vom Jahre 1842 für eine Witwe auf 90 st.
W. W. ni erhöhen; die allenfalls einem Mitglied« bewilligte
Pension ist der einer Witwe gleich. Kinder beziehen ebne Un-
terschied des Geschlechtes nach den obbemerkten Nachträgen vom
Jahre 1804 nur nach tem Tcde ihrer beiden Acltern die Pen-
sion, und zwar zusammen den mütterlichen Pensionsbetrag zu
gleichen Theilen. Sind mehre Kinder vorhanden, und es stirbt
eines von selben im Gennsse der Pension, so kömmt dieser
Aniheil dem Institute, nicht dem andern minderjährigen Ge-
^ schwister zu Guten. ,1
^ Z
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Grätz
Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
- Titel
- Grätz
- Untertitel
- Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
- Autor
- Gustav Schreiner
- Verlag
- Verlag Franz Ferstl'sche Buchhandlung
- Ort
- Graz
- Datum
- 1843
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 11.55 x 20.25 cm
- Seiten
- 638
- Schlagwörter
- Graz, Steiermark, Stadt
- Kategorien
- Geschichte Chroniken
- Geschichte Vor 1918