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Grätz - Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
Seite - 475 -
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Seite - 475 - in Grätz - Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung

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t 475 oder Corpsgerickte zugewiesen oder für den betreffenden Fall davon ausgenommen sind. Dem General-Commando sind wieder eine Menge militärischer Behörden untergeordnet. Außer tiefen wichtigsten gibt es noch viele andere öffent- liche Behörden, welche in Grätz ilnen Sitz haben und bereits im Laufe des Werkes (siehe die öffentlichen und Privatgebäu- de der Stadt) erwähnt worden sind. 8. «. Die Landstände, oder diejenigen einzelnen oder moralischen Personen im Her- »ogtliume Steiermark, welche kraft der Landes-Privilegien an allen wichtigeren, die Proviiu betreffenden Angelcgenlieitcn in gesetzlich festgesetzter Weise Tbeil zu nelnnen berufen sind und wirklich einen bedeutenden Einfluß ausüben, zerfallen auch hier in vier Classcn: die Prälaten, Herren, Nitter und die landesfürstlichen Städte und Märkte, an deren Spitze ein eigener, vom Gouverneur der Provinz verschiedener Landes» Hauptmann stellt. Die zu ihrem Wirkungskreise gehörigen Ge? schafte üben die Stände entweder auf einem Landtage oder durch ihre Kollegien und Ausschüsse, oder durch ihre Vebör- den und Aemter aus. Die Landtage sind entweder ordentliche und diese wieder entweder Postulaten-, oder Delibcrations-, oder Gnadcngabcn-, oder aber außerordentliche Landtage. — Die >ur Besorgung der laufenden Geschäfte eingesetzten ständischen ssol- lcgien sind: der ständische Ausschuß und die Verordnete Stelle; die ständischen Aemter: das Ober-Einnelnneramt, die Credits' kiquidatur, die Buchlialtung, die Vau-Inspection, das Ein- reichungs-Protokoll, die Registratur u. s. w. — Die Stände ba- den das Petitionsrecht in allen das Land wie immer materiell oder geistig berührenden Angelegenheiten; sie haben nach ge- schehener Annahme der von dem Landesfürsten postulirten Grundsteucrsumme und deren allerhöchster Genelnnigung die Repartirung und Eingebung derselben; das Nechl der Erthci- lung des Indigenats; ibnen liegt die Führung der ständischen Matrikel ob; sie nehmen durch ihre Abgeordneten Theil an den Geschäften der Erbstcuer-Hof-Commission und der Provinual' Commission zur Erhebung der aus der Einführung der Per» zchrungssteucr hcrvorgcbcnden Entschädigungs-Ailsprüche; sie besetzen die ständischen Dienststellen; ihnen liegt die Besorgung des Prcvinzial-Creditswcscns und der Verwaltung des stand. Domesticalfondes ob; ihnen kömmt die Verwaltung und Lei»
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Grätz Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
Titel
Grätz
Untertitel
Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
Autor
Gustav Schreiner
Verlag
Verlag Franz Ferstl'sche Buchhandlung
Ort
Graz
Datum
1843
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
11.55 x 20.25 cm
Seiten
638
Schlagwörter
Graz, Steiermark, Stadt
Kategorien
Geschichte Chroniken
Geschichte Vor 1918
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