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oder Corpsgerickte zugewiesen oder für den betreffenden Fall
davon ausgenommen sind. Dem General-Commando sind
wieder eine Menge militärischer Behörden untergeordnet.
Außer tiefen wichtigsten gibt es noch viele andere öffent-
liche Behörden, welche in Grätz ilnen Sitz haben und bereits
im Laufe des Werkes (siehe die öffentlichen und Privatgebäu-
de der Stadt) erwähnt worden sind.
8. «.
Die Landstände,
oder diejenigen einzelnen oder moralischen Personen im Her-
»ogtliume Steiermark, welche kraft der Landes-Privilegien an
allen wichtigeren, die Proviiu betreffenden Angelcgenlieitcn in
gesetzlich festgesetzter Weise Tbeil zu nelnnen berufen sind und
wirklich einen bedeutenden Einfluß ausüben, zerfallen auch
hier in vier Classcn: die Prälaten, Herren, Nitter und die
landesfürstlichen Städte und Märkte, an deren Spitze ein
eigener, vom Gouverneur der Provinz verschiedener Landes»
Hauptmann stellt. Die zu ihrem Wirkungskreise gehörigen Ge?
schafte üben die Stände entweder auf einem Landtage oder
durch ihre Kollegien und Ausschüsse, oder durch ihre Vebör-
den und Aemter aus. Die Landtage sind entweder ordentliche
und diese wieder entweder Postulaten-, oder Delibcrations-, oder
Gnadcngabcn-, oder aber außerordentliche Landtage. — Die >ur
Besorgung der laufenden Geschäfte eingesetzten ständischen ssol-
lcgien sind: der ständische Ausschuß und die Verordnete Stelle;
die ständischen Aemter: das Ober-Einnelnneramt, die Credits'
kiquidatur, die Buchlialtung, die Vau-Inspection, das Ein-
reichungs-Protokoll, die Registratur u. s. w. — Die Stände ba-
den das Petitionsrecht in allen das Land wie immer materiell
oder geistig berührenden Angelegenheiten; sie haben nach ge-
schehener Annahme der von dem Landesfürsten postulirten
Grundsteucrsumme und deren allerhöchster Genelnnigung die
Repartirung und Eingebung derselben; das Nechl der Erthci-
lung des Indigenats; ibnen liegt die Führung der ständischen
Matrikel ob; sie nehmen durch ihre Abgeordneten Theil an den
Geschäften der Erbstcuer-Hof-Commission und der Provinual'
Commission zur Erhebung der aus der Einführung der Per»
zchrungssteucr hcrvorgcbcnden Entschädigungs-Ailsprüche; sie
besetzen die ständischen Dienststellen; ihnen liegt die Besorgung
des Prcvinzial-Creditswcscns und der Verwaltung des stand.
Domesticalfondes ob; ihnen kömmt die Verwaltung und Lei»
Grätz
Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
- Titel
- Grätz
- Untertitel
- Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
- Autor
- Gustav Schreiner
- Verlag
- Verlag Franz Ferstl'sche Buchhandlung
- Ort
- Graz
- Datum
- 1843
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 11.55 x 20.25 cm
- Seiten
- 638
- Schlagwörter
- Graz, Steiermark, Stadt
- Kategorien
- Geschichte Chroniken
- Geschichte Vor 1918