Seite - 479 - in Grätz - Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
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die v. Fabrizius'schc Gült, die Herrschaft Gösting, die Stifts-
licrrschaft Nein, Rolir, die Zcchncr'sche Gült, die Gült i!ind-
weg, das Gut Laimburg; am rechten Murufer außer den
bereits benannten auch das Gut Lcuzcndorf, Lcinenhof, die
Gottsbergcr - Gült, die Rabl'sche Gült, das Gut Ncngcnhof,
die Prathenge^er'sche Gült, die Minoriten-Gült, die v. Warn-
hauser'sche Gült, das Gut Idlhof, die Herrschaft Staim, St.
Martin, das Gut Alttainach, die Herrschaft Burgstall und
das Gut Harmstorf.
An der Spitze der Polizei-Verwaltung steht eine k. k.
Polizei-Direction (siel'c S. 474), welche auch auf die öffent-
liche und Privat-Sicherheit und Ordnung der Stadt nach ihrer
durch die Gesetze geregelten amtlichen Wirksamkeit, einen gro-
ßen Einfluß ausübt (siehe S. 480).
ä) Ausschüsse und Viertelmeistcr.
In Vcziernmg auf das städtische Vermögen und dessen
Verwaltung ist der Bürgerschaft ein wesentlicher Einfluß zu-
gestanden. Es besteht nämlich ;u diesem Ende ein bürger-
licher permanenter Ausschuß von 15 Mitgliedern, deren
Wahl durch die gesammten steuerpflichtigen Einwohner gc-
schiebt, welche in icdcm Stadtviertel ;wei Wablmanner ernen-
nen, die dann ohne Rücksicht darauf, ob der Gewählte inner-
oder außerhalb des Viertels wolint, 15 Männer wädlcn, wel-
che den bürgerlichen Ausschuß bilten. Die Ausschußmitglieder
werden auf drei Jahre gewählt und von dem k. k. Gubernium
bestätiget. Dieser Ausschuß wird bei der Vorlage des Präli-
minars und bei der Revision der Rechnungen versammelt und
überhaupt in allen wichtigeren Angelegenheiten der Stadt zur
Vcrathung gezogen; er bildet aber keine eigene Behörde, und
es kann darum an ihn keine Bitte gestellt, eine solche muß
vielmehr stets an den Magistrat gerichtet werden, der den Ge-
meinde-Ausschuß nach Umständen hierüber einvernimmt.
Für die laufenden ökonomischen Geschäfte des Magistrats
sind aus der steuerbaren Bürgerschaft zwei Kämmerer bestellt,
wovon der eine als Oberkämmercr den Rang eines wirklichen
Magistratsraths, der andere als Nnterkämmerer den Rang
eines äußern Naths hat. Beide erscheinen täglich auf dem
Naihhause, haben dort ihr eigenes Bureau, ccmrolliren den
Magistrat in Verwaltung des städtischen Vermögens, wolnicn
deßhalb den politischen Ratssitzungen während der Veraihung
ökonomischer Gegenstände bei und haben dabei auch eine ent-
Grätz
Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
- Titel
- Grätz
- Untertitel
- Ein naturhistorisch-statistisch-topographisches Gemählde dieser Stadt und ihrer Umgebung
- Autor
- Gustav Schreiner
- Verlag
- Verlag Franz Ferstl'sche Buchhandlung
- Ort
- Graz
- Datum
- 1843
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 11.55 x 20.25 cm
- Seiten
- 638
- Schlagwörter
- Graz, Steiermark, Stadt
- Kategorien
- Geschichte Chroniken
- Geschichte Vor 1918