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Privil~gium Maius
jeder, der außerltal b Preußens seine Heimat halle,
davor gefeit, geistig ein "Preuße" zu werden. Für
Österreich aber bedeutet der Gegensalz zu Preußen
dasselbe. was für die Vereinigten Staaten von Ame-
rika der seinerzeitige Gegensatz zu England war: in
ihm wurde sich der Österreicher seiner historischen
Individualiläl und sciues Schicksals erst recht denl-
Iich bewußl.
Privilegium Mah1s
Das Privilegium i\laius (=Größerer Freiheits-
brief) ist ein Gegenstück zum Privilegium i\Iinus
(siehe Privilcgium ;viinus) und eines der wichtigsten
Dokumente für die Entwicklung eines cigenslaal-
lichen Österreichischen Bewußtseins. Das Privilegium
Maius enlslancl in der Kanzlei Herzogs Rudolphs I\".
von Österreich (1358- 1365) und verfolgte den Z"·eck,
dem Österreichischen Laudesfürsten außerordent-
liche souveräne Ht'chle auf seinem Territorium zu
verleihen, die weil über das hinausgingen. was im
Privilegium :\linus bewilligt worden war. In der
Urkunde ist von Freilteilsbrie"fen die Rede, die die
römischen Kaiser Julius Cäsar, Nero, Heinrich IV.,
Friedrich I. und Fricdrich IT. sowie Rudolf YOll
Habsburg den öslerreichischcn Landesfürsten ,·er-
liehen hällen. Es handeil sich bei den auf Grund
dieser Angaben bcan5pruchlen Rechten tun die EriJ-
Iiehkeil der Thronfolge, die Steuerfreiheit, den Titel
Pfalz-Erzherzog, Befugnis zum Tragen ein r Königs-
krone, keine Dienstleislungen gegenüber dem Kaiser,
keine Pfliclll" zum Besuch von Reichstagen, oberste
Lehenshoheit des Österreichischen Landesherrn über
alle Österreichische Gebiete, oberste Ger·ichtshoheil.
Unteilbarkeil Osterreichs und die Möglichkeit für·
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Das Handbuch des Österreichers
- Titel
- Das Handbuch des Österreichers
- Herausgeber
- Ernst Görlich
- Verlag
- Österreichischer Kulturverlag
- Ort
- Salzburg
- Datum
- 1949
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 8.1 x 12.1 cm
- Seiten
- 376