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Das Handbuch des Österreichers
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Zentralverwaltung 1675 in Genf erschienenen Buch "Thesaurus Rerum Publicarum'· Osterreich als "Lamquam unam Rem- publicam" (=soviel wie einen einzigen Staat) bezeich- net und daß auch Phi l i p p W i I h e l m v. H ö r- n i g k in seiner bekannten Schrift "Osterreich über alles, wenn es nur will" (erschienen 1684, siehe unt'c1' Volkswirlschaftslehrer) den Ausdruck gebraucht, die öslerreichischen Länder "formieren gleichsam einen einigen natürlichen Leib". Der öffentlichen Meinung Europas erschien eben Osterreich nicht viel anders als Frankreich, England oder Spanien. Auch die Idee des Österreichischen Gesamtlandtages lebte wieder auf. So wurde 1714 im Schoß der Öster- reichischen Zentralbehörden der Vorschlag gemacht, "es seien Delegierte aller Landtage zu bet·ufen, um sich mit der Regierung über alle Zweige der Staats- verfassung zu besprechen, wozu sogar ,Vertreter des gemeinen Mannes' beigezogen werden sollten" (Fried- rich Hertz: "Nalionalgeist und Politik", 1. Bd., Zü- rich, 1937, S. 57). Es war dieselbe Zeit, in der durch die Pragmatische Sanktion (1713), die die Erbfolge Ma1·ia Theresias festlegte, auch die dauernde Ver- einigung aller ihrer Länder gesichert werden sollle. Im Sinne des aufgeklärten Absolutismus entstanden dann die großen VePwallungsreformen Maria There- sias und Josephs II., die im wesentlichen den Aufbau des landesfürstlichen Beam Leustaates vollendeten. 1742 wurde der Hofkanzlei die Außenpolili){ enl" zogen und der neugegründeten S La a l s k an z I e i überl1·agen. Zur Förderung von Handel und Ge- werbe entstand 1746 das Un iversalkomm erz- cl i r c k t o r i um, eine Art Handelsminislerium. Die Rechtspflege (bis dahin der Hofkanzlei eingeordnet) fiel 1749 an die 0 berste Justiz s te il e, aus der das Justizministerium hervorging. 1760 folgte die 357
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Das Handbuch des Österreichers
Titel
Das Handbuch des Österreichers
Herausgeber
Ernst Görlich
Verlag
Österreichischer Kulturverlag
Ort
Salzburg
Datum
1949
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
8.1 x 12.1 cm
Seiten
376
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