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Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
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II.3. Das Wiener Handwerk vom späten 14. Jahrhundert bis 1527 37 wollte, kehrte 1520 unverrichteter Dinge wieder nach Hause zurück. Immerhin erkannte Karl später die Privilegien der österreichischen Länder an, was die Huldigung derselben dem Landesfürsten gegenüber zur Folge hatte182. Sowohl die provisorische Regierung als auch der Bürgerausschuss mussten aufgelöst werden, in den für 1521 neu gewählten Rat schafften es aber zahlreiche Anhänger der Bewegung von 1519, unter anderem Martin Siebenbürger als Bürgermeister183. In Folge der Übernahme der Regierung in Österreich und in den habsburgischen Erb- landen durch Ferdinand I. und aufgrund der Wahl eines neuen Rats für 1522 wurde Siebenbürger, nunmehr Ratsherr, politisch immer mehr isoliert; die 1519 noch so starke Opposition gegen den Landesfürsten war kaum mehr vorhanden. Im sogenannten „Wie- ner Neustädter Blutgericht“ vom 10. bis 23. Juli 1522 mussten sich die Anführer des Aufstandes von 1519 vor Ferdinand verantworten. Am 9. August wurden die adeligen, am 11. August die bürgerlichen Angeklagten – darunter zwei Handwerker – am Wiener Neustädter Marktplatz enthauptet184. Bald nach dieser Hinrichtung ging Ferdinand städtepolitisch in die Offensive: 1522 löste er das Kollegium der Genannten und das Gremium der Hausgenossen auf und ver- fügte, dass der im Moment regierende Rat bis zum Erlass einer neuen Stadtverfassung im Amt bleiben solle. Am 12. März 1526 erließ Ferdinand seine Wiener Stadtordnung185, die unter anderem die Wahl des Rats neu regelte. An die Stelle der abgeschafften Genannten trat eine aus 100 qualifizierten Personen bestehende Stadtregierung, aus der zwölf Bei- sitzer des Stadtgerichts und die zwölf Mitglieder des Inneren Rats gewählt wurden, wäh- rend die 76 anderen den Äußeren Rat bildeten. Weder Bürgermeister noch Vertreter des Inneren Rats durften aus dem Handwerkerbereich stammen. Ferdinands Ordnung von 1526 schloss also die Mitwirkung der Handwerker in den zentralen politischen Organen der Stadt aus, lediglich zum Äußeren Rat und zu der Gerichtsbeisitzerfunktion hatten sie noch Zugang186. Viel entscheidender war jedoch, dass mit der Ausschließung der Hand- werker aus dem Inneren Rat zum einen ein immer wieder aufkeimender Unruheherd beseitigt, zum anderen aber auch ein enger, streng kontrollierter und an den Fürsten ge- bundener Kreis von Personen im Bürgermeisteramt und im Inneren Rat gebildet wurde, der somit bereits auf dem Weg zu einer nun beamteten Funktion war187. Im kommenden Jahr wandte sich Ferdinand der Neuorganisation des Gewerbewesens zu: Am 1. April 1527 erließ er eine Handwerksordnung für die Niederösterreichischen Länder, am 5. Dezember eine gesonderte Ordnung für Wien, die jedoch weitgehend mit der älteren Urkunde übereinstimmte188. Die Bestimmungen dieser Ordnungen beschnit- 182 Perger, Rolle 26; Knittler, Städtepolitik 74. 183 Perger, Rolle 26; ders., Ratsbürger 156. 184 Aus der umfangreichen Literatur zum Blutgericht siehe unter anderem Novotny, Ringen passim; Niederstätter, Jahrhundert 263–268; Knittler, Städtepolitik 74f.; Winkelbauer, Ständefreiheit 1 36–38. 185 Rechte und Freiheiten 2, ed. Tomaschek Nr. CLXXX; FRA III/9 Nr. 76. Zur Stadtordnung von 1526 siehe auch unten S. 154. 186 Zur Vorgeschichte der Stadtordnung siehe allgemein Stürzlinger, Entstehung passim; zum Inhalt vgl. Brunner, Finanzen 20; Perger, Rolle 27; Knittler, Städtepolitik 78; Pauser–Danielczyk, Stadtord- nung passim. Zur Kontinuität zwischen den Funktionen der Genannten und des mit dem Jahre 1526 geschaf- fenen Äußeren Rats siehe Baltzarek, Stadtordnung 192. 187 Perger, Rolle 27; Csendes–Opll, Geschichte Wiens 85; Knittler, Städtepolitik 78. 188 Über das Verhältnis der beiden Ordnungen zueinander siehe Thiel, Handwerkerordnung 35–38. Bei der Wiener Ordnung werden die Beschauzeiten der einzelnen Gewerbe den allgemeinen Bestimmungen vorange- stellt; vgl. zur niederösterreichischen Ordnung auch Otruba, Berufsstruktur XVII–XIX, 337–348 Nr. 88.
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Das Wiener Handwerksordnungsbuch (1364–1555)
Titel
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
Untertitel
(1364–1555)
Autor
Markus Gneiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20418-3
Abmessungen
17.3 x 24.5 cm
Seiten
674
Schlagwörter
Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
Kategorien
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