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IV.2. Gesellen und Gesellenschaften 97
Neben der Dauer der Anstellung war auch die maximale Zahl der Gesellen in vielen
Handwerken begrenzt. Auffallend hoch ist die in den Ordnungen angegebene Zahl der
Gesellen bei den Schneidern: 1436 wird sie auf sechs festgelegt, damit sich die armen
maister auch dester paser genern und zu arbait kòmen mùgen600. Bei den Bognern ist 1438
folgende Regelung zu finden: Ein neu in Wien ansässiger Meister soll im ersten Jahr nur
einen Lehrling und keinen Gesellen in seiner Werkstatt beschäftigen und in dieser Zeit
zwei Armbrüste anfertigen. Sollten diese Werke ordentlich gemacht sein und der Qua-
litätskontrolle durch die anderen Meister des Handwerks entsprechen, dann ist die An-
stellung von Gesellen ab dem zweiten Jahr gestattet601. Den Messerern werden 1439 drei
Gesellen und ein Lehrling erlaubt. Interessant ist jedoch die restriktive Regelung für neu
niedergelassene Meister, die keine Meisterstochter geheiratet haben oder Meistersöhne
sind, da in diesem Fall im ersten Arbeitsjahr nur ein Geselle, im zweiten Jahr zwei und
erst im dritten Jahr ebenfalls drei Gesellen gestattet werden602. Ebenso drei Gesellen schei-
nen anfänglich bei den Hutmachern (1442)603 und schließlich auch bei den Schustern
(1443)604 üblich gewesen zu sein. Zwei Gesellen und ein Lehrjunge werden 1451 bei den
Riemern erlaubt605. Der Rat setzt den Hutmachern jedoch 1452 die Anzahl der Gesellen
auf zwei herab, da nù der hùter vil mer auf dem hantwerch worden denn ir vor gewesen wèrn,
dadurch si nicht all geselln gehaben mòchten606. Auch den Gürtlern werden 1454 zwei Ge-
sellen erlaubt, jedoch kann diese Zahl je nach Bedarf auch verringert oder vermehrt wer-
den607. Bei den Bortenwirkern (1469)608 sind hingegen so viele Gesellen zugelassen, wie
benötigt wurden. Die Flaschenschmiede dürfen 1479 drei Gesellen und einen Lehrling
beschäftigen, können jedoch auch mehr Hilfskräfte aufnehmen, falls genügend Neuan-
kömmlinge in der Stadt anwesend waren609. Zehn Jahre später dürfen die Hafner nur
dann zwei Gesellen anstellen, wenn jeder Meister zumindest einen hat; drei Gesellen sind
prinzipiell erlaubt, jedoch nur wenn sonst in jeder Werkstatt zwei Bedienstete arbeiten610.
Eine ähnliche Bestimmung findet sich 1530 bei den Beutlern; hier sollte jeder Meister
höchstens vier Gesellen beschäftigen, außer in jeder anderen Werkstatt seien schon ebenso
viele Bedienstete angestellt611. Bei den Gewandlern, also Tuchschneidern, ist neben einem
Lehrjungen ab 1550 auch ein Geselle erlaubt, wobei dieser nicht bei einem Bekleidungs-
schneider in die Lehre gegangen sein durfte612.
Durchschnittlich kann also eine Beschränkung der Gesellenzahl auf zwei bis drei für
die meisten Handwerke angenommen werden, mit einzelnen Ausreißern nach oben hin,
falls es für die Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig war. Wie Zatschek jedoch mit
600 Siehe Nr. 81 Art. 1.
601 Siehe Nr. 239a Art.1; Zatschek, Handwerk 200.
602 Siehe Nr. 104 Art. 3, 13; unten S. 150f.
603 Siehe Nr. 124 Art. 1.
604 Siehe Nr. 84 Art. 1. Anscheinend gab es Meister, die vier oder gar sechs Gesellen beschäftigten,
weswegen der Rat auf Bitte der Schuster einschritt.
605 Siehe Nr. 167 Art. 2.
606 Siehe Nr. 125 Art. 1; Zatschek, Handwerk 200f.
607 Siehe Nr. 92 Art. 5; Westermayer, Beiträge 77.
608 Siehe Nr. 217 Art. 1; Westermayer, Beiträge 77f.; Zatschek, Handwerk 201.
609 Siehe Nr. 300 Art. 2; Zatschek, Handwerk 201.
610 Siehe Nr. 309 Art. 11. An diesem Artikel ist das Bestreben, jedem Meister gleich gute Arbeitsvor-
aussetzungen zu bieten, gut zu erkennen. Siehe auch Zatschek, Handwerk 201.
611 Siehe Nr. 143 Art. 1; Zatschek, Handwerk 201.
612 Siehe Nr. 250.
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
(1364–1555)
- Titel
- Das Wiener Handwerksordnungsbuch
- Untertitel
- (1364–1555)
- Autor
- Markus Gneiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20418-3
- Abmessungen
- 17.3 x 24.5 cm
- Seiten
- 674
- Schlagwörter
- Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen