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Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
Seite - 98 -
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98 IV. Inhaltliche Aspekte gutem Grund hervorhebt, zeigen die Bestimmungen, die sich auf die gleiche Anzahl von Gesellen bei jedem Meister beziehen, vor allem aber auch, dass die Angaben meist nur Höchstgrenzen darstellten und viele weniger vermögende Meister wohl mit lediglich ei- nem oder gar keinem Gesellen auskommen mussten613. IV.2.4.2. Arbeitszeit und Entlohnung der Gesellen Wie bereits weiter oben besprochen614, war das richtige Maß von Arbeits- und Freizeit eines der Hauptanliegen der in das frühe 15. Jahrhundert zurückreichenden Gesellenbe- wegungen in Wien. Die Frage des „Feierns“ unter der Arbeitswoche und der Einhaltung des „guten“ oder „blauen“ Montags soll deswegen an dieser Stelle nur mehr gestreift und weiter in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts und noch in das 16. Jahrhundert hinein verfolgt werden615. Grundsätzlich kann von einem relativ langen Arbeitstag ausgegangen werden, wie vereinzelt überlieferte Angaben des Arbeitsbeginns und -endes schließen lassen. Die Ordnung der Steinmetze und Maurer zeigt, dass die Gesellen am Morgen und nach den Pausen wieder rechtzeitig am Arbeitsplatz sein sollen, jedoch abends auch rechtzeitig ent- lassen werden müssen616. Die Arbeitszeiten sollten im Idealfall also genau eingehalten werden. Bei den Hafnern findet sich 1489 erstmals eine genaue Angabe zu Beginn und Ende des Arbeitstages: Jeder Geselle muss sowohl im Winter als auch im Sommer zur preimzeyt, also um sechs Uhr früh, mit seiner Tätigkeit beginnen und darf diese erst um sibne zu abnt beenden, was eine Bruttoarbeitszeit von dreizehn Stunden ergibt617. Im Ge- gensatz zu den Hafnern dürften beispielsweise die Sporer (1444) einen Unterschied zwi- schen der Winter- und Sommerarbeit gemacht haben, da in der betreffenden Ordnung ausdrücklich ein Lohnzuschlag für diejenigen Gesellen erwähnt wird, die im September (vir wochen vor sant Michelstag) früh aufstehen und bei Kerzenlicht (bey dem liecht) arbei- ten618. Bei den Schneidern wird 1419 bestimmt, dass die Herstellung von Schoßwerk, also des Eigenverdienstes der Gesellen, in den Nächten vor gewissen Feiertagen wie Ostern, Pfingsten oder Weihnachten nicht gestattet sei619. Es scheint also in diesem Handwerk durchaus üblich gewesen zu sein, nächtens seine Arbeit – oder zumindest das Schoß- werk − zu verrichten. Weitere Hinweise auf die Arbeitszeit der Gesellen lassen sich im HWOB nicht finden, jedoch kann allgemein – wie die Analyse weiterer, teilweise in die Frühe Neuzeit reichender Angaben zeigt620 – von einer durchschnittlichen Arbeitsdauer von dreizehn bis sogar fünfzehn Stunden am Tag ausgegangen werden, reduziert durch bis zu drei Pausen (Frühstück, Mittagessen, Jause)621. 613 Zatschek, Handwerk 201f. 614 Siehe S. 84−89. Vgl. auch grundlegend zu Arbeitszeitregelungen: Bräuer, Herren passim; Wulf, Arbeit passim; Fouquet, Zeit passim; Reith, Arbeitszeit passim. 615 Siehe unten S. 102. 616 Siehe Nr. 206 Art. 6; Hollnsteiner, Lehrlings- und Gesellenwesen 73. 617 Siehe Nr. 309 Art. 21; Uhlirz, Gewerbe 633; Hollnsteiner, Lehrlings- und Gesellenwesen 73; Zatschek, Handwerk 185. 618 Siehe Nr. 245b Art. 6; Hollnsteiner, Lehrlings- und Gesellenwesen 74; zur Lichtarbeit, die auch ein langes Arbeiten in die Nacht hinein bedeuten konnte, siehe allgemein Reith, Arbeitszeit 44–47. 619 Siehe Nr. 78 Art. 3; Uhlirz, Gewerbe 633; Hollnsteiner, Lehrlings- und Gesellenwesen 74; oben S. 86. 620 Zatschek, Handwerk 185f. 621 Dirlmeier, Untersuchungen 134, gibt ähnliche tägliche Arbeitszeiten für Basler und Münchner
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Das Wiener Handwerksordnungsbuch (1364–1555)
Titel
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
Untertitel
(1364–1555)
Autor
Markus Gneiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20418-3
Abmessungen
17.3 x 24.5 cm
Seiten
674
Schlagwörter
Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen
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