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124 IV. Inhaltliche Aspekte
Gesellenschaften deutlich wahrnehmbar in der Öffentlichkeit standen. Handwerksmeis-
ter und ihre Gesellen wurden immer wieder zu Zwecken der Stadtverteidigung herange-
zogen, auch für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit – zum Beispiel in Form
einer Nachtwache (skart) – wurden im 15. Jahrhundert offenbar vermehrt Handwerksge-
sellen eingesetzt.
Generell dürfte sowohl den Meisterzünften als auch den Gesellenschaften ein gutes
Bild ihrer Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit wichtig gewesen sein. Die Gesellen-
schaften bestraften öffentliche Unruhestiftung, das übermäßige Weintrinken in Gast-
häusern bzw. auf den Gesellenversammlungen und den Umgang mit Prostituierten sehr
streng. Das Verhältnis der Gesellen zu Frauen wurde den Ordnungen nach sehr restrik-
tiv gehandhabt, verheiratete Bedienstete waren ungern gesehen, ja die Ehe wurde teil-
weise sogar explizit verboten. Eine Ausnahme bildet dabei beispielsweise die Ordnung
der Tuch- und Kotzenmacher von 1530, laut der sogar die Teilnahme eines verheirateten
Gesellen im Vorstand der gemeinsamen Zeche mit den Handwerksmeistern vorgesehen
war. Das Verhalten von Gesellen Frauen gegenüber sollte den Ordnungen entsprechend
im Allgemeinen höflich sein. In manchen Statuten – wie der Schneiderordnung von 1442
– wird sogar explizit auf rüpelhaftes Verhalten der Gesellen in Bezug auf Frauen hingewie-
sen und dies mit einem Vierdung Wachs relativ streng bestraft.
Alles in allem zeigen die analysierten Ordnungen, dass ab dem beginnenden 15. Jahr-
hundert die Gesellenthematik immer mehr an Bedeutung in den Augen des Stadtrates
und der Handwerksmeister gewann. Die Gesellen treten als immer selbstbewusstere sozi-
ale Gruppe hervor, die bei ausreichender Größe des Handwerks im Stande war, sich selbst
in Form von Gesellenschaften zu organisieren und die – ebenso wie die Meister – ein
umfassendes Zechleben führte.
IV. 3. Meister
Nach Ende der Gesellenzeit hatte ein Handwerker die Möglichkeit, in einer Stadt ei-
nen eigenen Betrieb zu gründen und sich selbstständig als Meister zu betätigen. Das deut-
sche Wort „Meister“ als Umformung des lateinischen Begriffs magister zeugt von dieser
hervorgehobenen Stellung: Ein Handwerksmeister leitet einen handwerklichen Betrieb,
bildet Lehrlinge aus und beherrscht das von ihm ausgeübte Gewerbe in einem hohen
Grad799. In Zünften – bzw. im bayerisch-österreichischen Sprachraum oft Zechen – wa-
ren diese Meister in einer multifunktionalen Organisation vereint800. Um in einer Stadt
die Meisterwürde zu erlangen und Mitglied einer Zunft/Zeche zu werden, musste der
angehende Meister einige Voraussetzungen erfüllen. Im Folgenden sollen zum einen die
im HWOB gut erkennbare Entwicklung dieser Bedingungen, zum anderen aber auch die
in den Ordnungen vorkommenden Informationen zur Organisation dieser Zechen, zur
Frage nach Meisterinnen und Meisterwitwen und zum Problem der Störer, also zu Hand-
werkern ohne Meister- und Bürgerrecht, genauer analysiert werden.
799 Kluge, Zünfte 228; Bulach, Handwerk 39f.
800 Siehe dazu oben S. 16.
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
(1364–1555)
- Titel
- Das Wiener Handwerksordnungsbuch
- Untertitel
- (1364–1555)
- Autor
- Markus Gneiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20418-3
- Abmessungen
- 17.3 x 24.5 cm
- Seiten
- 674
- Schlagwörter
- Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen