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Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
Seite - 126 -
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126 IV. Inhaltliche Aspekte Um 1400 scheint sich das Formular für die Voraussetzungen zum Meisterschaftser- werb jedoch weitgehend gefestigt zu haben, jedenfalls ist eine Gruppe von Ordnungen nachweisbar, die zwar undatiert sind, jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit im letzten Viertel bzw. am Ende des 14. Jahrhunderts entstanden sind811. In all diesen Ordnungen werden von dem angehenden Meister der Nachweis der Herkunft, ein guter Leumund, die Eheschließung und der Erwerb des Bürgerrechts verlangt. Eine Ordnung, die Zat- schek aufgrund der Verwendung des Begriffes wirtin für Ehefrau in das letzte Viertel des 14. Jahrhunderts setzt, fällt dabei etwas aus dem Rahmen, da auch der sonst erst später auftretende Nachweis des Ausdienens der Lehrjahre und eine Einzahlung in die Zeche verlangt werden. Diese beiden Forderungen dürften jedoch spätere Zusätze sein, jeden- falls stellen sie Nachträge zu der ursprünglichen Ordnung dar, die ansonsten im Grund- bestand die zu dieser Zeit üblichen und oben genannten Voraussetzungen enthält812. Aus den analysierten, bis um 1400 reichenden Ordnungen ist also festzustellen, dass sich im Laufe der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts das Formular in Bezug auf die Aufnahme eines neuen Meisters verfestigte, die Grundelemente wie Herkunfts- und Leu- mundsnachweis, Erwerb des Bürgerrechts und bestehende Ehe sind allerdings seit den 1360er Jahren nachweisbar. Nur in einzelnen Fällen wie bei den Fütterern (1368), den Taschnern (1368) oder bei den Webern und Wollschlägern (1379) wurde ein Eintritt in die Zeche als Grundvoraussetzung für einen neu nach Wien kommenden Meister ver- langt. Die schon in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts auftretende Forderung nach dem Nachweis der Handwerksfertigkeiten vor den Beschaumeistern wird gesondert be- handelt813. IV.3.1.2. Verschärfung der Voraussetzungen im 15. Jahrhundert Im Laufe des 15. Jahrhunderts wird das für die Meisterschaftsvoraussetzungen ver- wendete Formular in mehreren Etappen erweitert. Im Folgenden sollen diese Erweite- rungen nachvollzogen werden, ohne dabei auf jede Ordnung, in der die Erlangung der Meisterschaft geregelt wird, im Detail einzugehen. Vielmehr stehen vor allem diejenigen Texte im Vordergrund, die an der Scheide zwischen altem und neuem Formular stehen, und auch diejenigen, die Ausnahmen von der Regel darstellen. Es wurde bereits erwähnt, dass in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts gefordert wurde, der Meisterschaftsanwärter solle sich in die Zeche einschreiben lassen. Diese For- derung tritt nun in den ab 1409 ausgestellten Ordnungen vermehrt auf. In der mit 1409 datierten Ordnung der Färber tritt nun zu den bereits bekannten Voraussetzungen des Herkunfts- und Leumundsnachweises, der Heirat und des Bürgerrechtserwerbs die Be- Vorlage des HWOB vielleicht ein Nachtrag war, wirkt dieser doch sehr entscheidende Artikel an der Stelle, an der er im HWOB zu finden ist, doch etwas deplatziert. 811 Es sind dies die Ordnungen der Schwertfeger (Nr. 126 Art. 1), der Helmschmiede und Plattner (Nr. 130 Art. 1), der Brünner (Nr. 134 Art. 1), der Beutler (Nr. 139 Art. 1), der Zinngießer (Nr. 144 Art. 1), der Schilter und Maler (Nr. 149 Art. 1) und der Sattler (Nr. 154 Art. 1). Zur Frage der Datierung vgl. Zatschek, Handwerksordnungen 21f. 812 Siehe Nr. 135 Art. 1. Zur Frage der Datierung vgl. Zatschek, Handwerksordnungen 22. Die Nach- träge stammen wahrscheinlich von gleicher Hand wie der Anlagetext; die Ergänzungen zur alten Ordnung wurden wohl bei der Eintragung in das HWOB oder knapp danach vorgenommen und könnten auf Wunsch der Hafner erfolgt sein. 813 Siehe unten S. 129–132.
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Das Wiener Handwerksordnungsbuch (1364–1555)
Titel
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
Untertitel
(1364–1555)
Autor
Markus Gneiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20418-3
Abmessungen
17.3 x 24.5 cm
Seiten
674
Schlagwörter
Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
Kategorien
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