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Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
Seite - 127 -
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IV. 3. Meister 127 stimmung hinzu, der angehende Meister möge der Zeche der Färber beitreten814. Schon knapp danach, nämlich im Jahr 1412, fordern die Messerer die Zahlung von einem hal- ben Pfund Pfennige neben den bereits seit dem letzten Viertel des 14. Jahrhunderts üb- lichen Bestimmungen815. Die Zahlung von einem halben Pfund Pfennige in die Zeche taucht im ersten Drittel des 15. Jahrhunderts immer wieder im Artikel über die Auf- nahme eines neuen Meisters auf und wird um und ab 1450 zu einer fast durchgehend formulierten Forderung. So gibt Zatschek wohl mit gutem Grund für die undatierten Ordnungen der Rotschmiede816 und der Plattner817 eine Entstehungszeit um 1409 an, da beide Texte Formularähnlichkeiten aufweisen; in diesen Ordnungen wird die Zahlung von einem halben Pfund Pfennige in die Zeche bzw. zur Notdurft des Handwerks als Vo- raussetzung für den Meisterschaftserwerb erwähnt. So manche Ordnung vor 1430 enthält diese Bestimmung jedoch nicht, wie beispielsweise die Ordnungen der Gürtler (1422)818 oder der Beutler und der Handschuster (1428)819. In einer zwischen 1378 und 1409 zu datierenden Hutmacherordnung820 ist ursprünglich keine Rede von einer Zahlung in die Zeche; erst in einem Zusatz von 1421 taucht diese Bestimmung auf 821. Nach 1430 scheint sich die Einzahlung in die Zeche mehr und mehr im Formular der Ordnungen zu verfestigen und ist bis in das 16. Jahrhundert kaum mehr von den Meis- terschaftsvoraussetzungen wegzudenken822. Neben der fast obligatorischen Zahlung von einem halben Pfund Pfennige tritt in manchen Ordnungen auch die Zahlung von Wachs als Eintrittsgebühr in die Zeche auf, beispielsweise bei den Käufeln Am Hof (1444)823, bei den Schustern (1453)824, wo auch ein Beitrag von 60 Pfennigen zur Besserung des Har- nisches verlangt wird, oder bei den Haarsiebern (1454)825. Die Tuchbereiter und (Woll-) Weber verlangen 1467 neben den üblichen Bestimmungen und einer Zahlung in die Ze- che auch eine Abgabe von 60 Pfennigen an den Hansgrafen826. Bei den Glasern, Gold- schlägern, Seidenstickern und Aufdruckern muss 1446 statt des halben Pfunds Pfennige ein ungarischer Gulden in die Zeche gezahlt werden827. Das Formular der Ordnungen erweiterte sich also zunächst um 1410 vermehrt, dann ab den 1430er/1440er Jahren nahezu dauerhaft um die Zahlung von meist einem halben 814 Siehe Nr. 227 Art. 1; Uhlirz, Gewerbe 623, 673; Zatschek, Handwerksordnungen 14f. Bemer- kenswert ist hier auch die auf den Landesfürsten als Stadtherrn abzielende Forderung, mit einem Pfund Pfen- nige der herschafft huld und genad zu gewinnen. 815 Siehe Nr. 101 Art. 2; Zatschek, Handwerksordnungen 33. 816 Siehe Nr. 163 Art. 1; Zatschek, Handwerksordnungen 27. 817 Siehe Nr. 131 Art. 1; Zatschek, Handwerksordnungen 28. 818 Siehe Nr. 90 Art. 1; Zatschek, Handwerksordnungen 33. 819 Siehe Nr. 141 Art. 1; Uhlirz, Gewerbe 721; Zatschek, Handwerksordnungen 21. 820 Siehe Nr. 122 Art. 1. Der betreffende Nachtrag (und geb in ir zech auch ½ tl. phennig) wurde wohl schon von der im Jahre 1430 aktiven Anlagehand auf Grundlage der 1421 getroffenen Bestimmung ergänzt, siehe dazu die folgende Fußnote. 821 Siehe Nr. 123. 822 So zum Beispiel in den ohnehin fast wortidenten Ordnungen der Steinmetze und Maurer (1435, Nr. 206 Art. 1) und der Zimmerleute (1435, Nr. 237 Art. 1); weiters in den Ordnungen der Tischler (1436, Nr. 241; 1504, Nr. 243 Art. 1), der Kummetmacher (1451, Nr. 258 Art. 1), der Taschner (1473, Nr. 93 Art. 1), der Hufschmiede (1488, Nr. 219 Art. 1) oder der Ringmacher (1525, Nr. 349 Art. 1). 823 Siehe Nr. 247 Art. 1. 824 Siehe Nr. 85 Art. 1. 825 Siehe Nr. 276 Art. 1. 826 Siehe Nr. 298 Art. 1. 827 Siehe Nr. 150 Art. 1.
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Das Wiener Handwerksordnungsbuch (1364–1555)
Titel
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
Untertitel
(1364–1555)
Autor
Markus Gneiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20418-3
Abmessungen
17.3 x 24.5 cm
Seiten
674
Schlagwörter
Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
Kategorien
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