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Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
Seite - 139 -
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IV. 3. Meister 139 ebenso Agenden, die noch im 14. Jahrhundert weitgehend in den Händen der Beschau- meister gelegen haben: Sie nehmen jedenfalls die Meisterprüfung ab und beschauen die in Wien hergestellten bzw. von fremden Handwerkern in die Stadt gebrachten Werkstü- cke972. Die Beschauer der Plattner werden in der Ordnung von 1479 ebenfalls als Zech- meister bezeichnet973. Das Gleiche findet sich in der Ordnung der Lebzelter von 1516974. Keine Unterscheidung zwischen Zech- und Beschaumeistern wird offenbar im Jahr 1517 bei den Sporern getroffen975. In einer beachtlichen Zahl von Handwerken zeugen die Ordnungen also davon, dass sich die Grenzen zwischen Zech- und Beschaumeistern im Laufe des 15. Jahrhunderts zunehmend aufweichten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich die Institution der Zech- meister aus dem Amt der Beschaumeister entwickelte976. Beide Institutionen existierten in Wien bis zum Ende des Untersuchungszeitraums – und darüber hinaus977 – nebeneinan- der. Dass in gewissen Handwerken die Zechmeister die traditionellen Aufgabengebiete der Beschaumeister übernahmen, kann aus den vorliegenden Ordnungen abgeleitet werden; der umgekehrte Fall – also dass Beschaumeister als Zechmeister tituliert wurden – ist in den Ordnungen des HWOB jedenfalls nicht nachzuweisen978. Eine irrige Verwendung der beiden Begriffe, also eine Verwechslung des Zechmeister- mit dem Beschaumeisterbegriff in den betreffenden Ordnungen, kann – betrachtet man beispielsweise die Eindeutigkeit der Ordnung der Gürtler von 1454 in diesem Zusammenhang – mit großer Wahrschein- lichkeit ausgeschlossen werden. Als Ergebnis lässt sich also festhalten, dass die Zechmeis- ter definitiv als Vorsteher der Zechen hervortreten, die Beschaumeister jedoch auch eine hohe Funktion innerhalb der Handwerksorganisation einnahmen. Ursprünglich waren die Agenden beider Ämter getrennt, jedoch konnten die Zechmeister im Laufe der Zeit in manchen Handwerken ebenfalls die Aufgabengebiete der Beschaumeister übernehmen. Ob nun die Zech- oder die Beschaumeister die Kontrolle der in der Stadt hergestell- ten bzw. nach Wien importierten Waren übernahmen, so versprach die Beschau doch in jedem Fall eine gewisse Sicherheit in Hinblick auf die in Wien verkaufte Qualität der Wa- ren979. In manchen Ordnungen wird auch erwähnt, dass die beschauten Produkte Kenn- zeichnungen erhielten, womit dem Kunden angezeigt wurde, dass die von ihm gekaufte Ware den von ihm erwarteten Standards entsprach. Die Hafner durften zum Beispiel den Bindenschild Österreichs auf ihre Produkte setzen980, die Nadler kennzeichneten ab 1394 972 Siehe Nr. 96 Art. 2, 7. 973 Siehe Nr. 133 Art. 2, 3. 974 Siehe Nr. 336 Art. 2. 975 Siehe Nr. 344 Art. 1–4: Wir wellen auch den sporern jerlich vier maister ires hanndtwerchs zu zechleu- ten oder beschawmaister bestàten, die sy im hanndtwerch selbs zu erwellen haben (Art. 3). 976 Zatschek, Handwerk 80. 977 Ebd. 80f.; für das 17. und 18. Jh. siehe auch Ehmer, Zünfte 123. 978 Heinz Zatschek lehnt jedenfalls in ders., Handwerk 80, die Möglichkeit dezidiert ab, dass Be- schaumeister zu Zechvorstehern werden konnten; ebd. 81, auch ablehnend dazu, dass die Zechmeister der Bruderschaft und die Beschaumeister dem Handwerk, also der wirtschaftlichen Seite der Zeche, vorgestanden sind, was ja eine Zweiteilung der Zeche voraussetzen müsste, die es in dieser Form nicht gegeben hat. Auch hier ist Zatschek zuzustimmen. Zum multifunktionalen Begriff der Zeche/Zunft siehe oben S. 16. 979 Vgl. allgemein Jaritz, Produktion 35–38 (hier auch zu den verschiedenen Möglichkeiten des Qua- litätsbegriffs); Kaiser, Fälschungen 727–737; Knittler, Qualitätsvorschriften passim. Siehe auch unten zu den städtisch bestellten Fleischbeschauern S. 164f. 980 Wie in der Ordnung von 1431 vom Rat der Stadt Wien erlaubt wurde, siehe Nr. 137 Art. 1; Uhlirz, Gewerbe 647; von Walcher-Molthein, Beiträge 560; Nebehay, Bodenfund 20f.; Salzer, Grafen- dorf 134–136.
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Das Wiener Handwerksordnungsbuch (1364–1555)
Titel
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
Untertitel
(1364–1555)
Autor
Markus Gneiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20418-3
Abmessungen
17.3 x 24.5 cm
Seiten
674
Schlagwörter
Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
Kategorien
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