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Das Wiener Handwerksordnungsbuch - (1364–1555)
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154 IV. Inhaltliche Aspekte IV.4. Amts-, Bürger- und Treueide Das HWOB fungierte neben seiner hauptsächlichen Funktion als Ordnungsbuch ebenso als Eidbuch. Auf neun Pergamentblättern – dem ehemaligen Einbandspiegel (fol. IIIv) und acht vorgebundenen Blättern (A1–A8) – wurden Eide eingetragen wie auch vereinzelt im eigentlichen Papierbuchblock (fol. 141r–v, 147v, 156v, 231v, 232r). Die Frage danach, wann die vorgebundenen Pergamentblätter zur restlichen Handschrift kamen, wurde bereits weiter oben in der Handschriftenbeschreibung ausführlich diskutiert1074. Zusammenfassend kann wohl davon ausgegangen werden, dass die auf die Pergament- blätter geschriebenen Eide spätestens in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts mit dem Papierbuchblock vereint wurden. Ob es jemals ein eigenständiges Eidbuch der Stadt Wien gab, das im Laufe der Zeit mit dem HWOB verbunden wurde, wie beispielsweise Baltzarek vermutet1075, kann nur spekuliert werden. Im Papierbuchblock selbst findet sich jedenfalls der mit 1450 datierte Eid der Beschauer1076, der wohl bald nach seiner Fest- legung durch den Rat oder zumindest von sehr zeitnaher Hand in das Ordnungsbuch eingetragen wurde. Das HWOB wurde also vermutlich spätestens zu diesem Zeitpunkt bereits ebenso als Eidbuch verstanden, sieht man von den bereits früher auf dem ehemali- gen Einbandspiegel niedergeschriebenen Eiden ab. Die im HWOB eingetragenen Eide können grob in Amts-, Bürger- und Treueide eingeteilt werden. Die erste Großgruppe bilden die Amtseide. Zwischen diesen und den Ämterinstruktionen in der Stadtordnung von 1526 besteht ein enger Zusammenhang1077. Besonders augenscheinlich sind die Übereinstimmungen bei den Eiden der Steuerher- ren1078, des Kämmerers1079, des Spitalmeisters1080, des Brückenmeisters1081, des Gegen- schreibers auf der Donaubrücke1082 und des Kirchmeisters zu St. Michael1083. Dass Eid und Amtsinstruktion eng aufeinander bezogen sind, ist auch aus anderen Fällen wohl bekannt1084, wenngleich die Instruktion die deutlich schnelllebigere Textgattung zu sein scheint und merklich öfter textlichen Wandlungen unterworfen war als das konservativere Eidformular1085. 1074 Siehe oben S. 59f. 1075 Baltzarek, Ämtercharakteristiken 281; ders., Steueramt 385. Mit ziemlicher Sicherheit war mit dem Eidbuch, das in der Stadtordnung von 1526 genannt wird und auf das Baltzarek verweist, das HWOB gemeint; zu diesem Zeitpunkt waren die Pergamentblätter wohl schon mit dem restlichen Buchblock vereint. In der Stadtordnung wird festgelegt, dass diverse Ämter ihren Eid nach innhallt des aydtpuechs schwören sollten. Der Eid des Verwalters des Pilgramhauses, der unter anderem in diesem betreffenden Artikel angesprochen wird, ist nicht im HWOB enthalten, was jedoch nicht zwangsläufig gegen die oben genannte These spricht. Zum Wiener Pilgramhaus vgl. allgemein Just, Pilgerhaus passim. Die Eide aller anderen genannten Ämter finden sich im HWOB. Siehe dazu FRA III/9 Nr. 76 Art. 48; vgl. zu der Stadtordnung von 1526 auch oben S. 37. 1076 Siehe Nr. 264. 1077 Baltzarek, Ämtercharakteristiken 281–283; ders., Steueramt 385–387. So auch Scheutz, Argus- augen 308. 1078 Siehe Nr. 36. Die entsprechende Instruktion in der Stadtordnung von 1526: FRA III/9 Nr. 76 Art. 41. 1079 Siehe Nr. 35. Die entsprechende Instruktion in der Stadtordnung von 1526: FRA III/9 Nr. 76 Art. 32. 1080 Siehe Nr. 37. Die entsprechende Instruktion in der Stadtordnung von 1526: FRA III/9 Nr. 76 Art. 34. 1081 Siehe Nr. 41. Die entsprechende Instruktion in der Stadtordnung von 1526: FRA III/9 Nr. 76 Art. 35. 1082 Siehe Nr. 42. Die entsprechende Instruktion in der Stadtordnung von 1526: FRA III/9 Nr. 76 Art. 36. 1083 Siehe Nr. 51. Die entsprechende Instruktion in der Stadtordnung von 1526: FRA III/9 Nr. 76 Art. 38. 1084 Für weitere Beispiele aus der Frühen Neuzeit siehe Scheutz, Argusaugen 308f. 1085 Ebd. 309. Siehe auch den direkten Verweis auf die Instruktion, der beim Kämmerer- und beim
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Das Wiener Handwerksordnungsbuch (1364–1555)
Titel
Das Wiener Handwerksordnungsbuch
Untertitel
(1364–1555)
Autor
Markus Gneiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20418-3
Abmessungen
17.3 x 24.5 cm
Seiten
674
Schlagwörter
Late Medieval Vienna, Craft ordinances, Craftsmen, Late Medieval Urban Administration, Commented Edition, Wien im Spätmittelalter, Handwerksordnungen, Handwerker, Spätmittelalterliche Stadtverwaltung, Kommentierte Edition
Kategorien
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